Frage: Wie bekomme ich den Krippen Platz?

Hallo Zusammen, Ich habe ein Problem mit einer Zuweisung für einen Krippenplatz für meine Tochter die in den nächsten Wochen 1 wird. Mein Sohn ist 2,5 J. und geht bereits in die Krippe. Leider darf er dieses Jahr noch nicht in den Kindergarten wechseln, da er ein paar Tage später als der angesetzte „Stichtag“ erst 3 wird. Für meine Tochter sagte man mir bei der Stadt, dass viel zu viele Kinder noch vor uns seien und es wohl keine Chance gibt, dass sie einen Platz dieses Jahr bekommt. Wir gehen beide arbeiten und die Unterstützer die meine Tochter in der Zeit in der ich arbeite betreuen werden es zukünftig nicht mehr schaffen. Ich bin in einer absoluten Zwickmühle und weiß nicht was ich nun tun soll. Denn die Stadt vergibt die Plätze nur mit Arbeitsbescheinigung, ohne die mein Sohn denke ich auch rausfliegen würde?! Aber ohne meinen Job passt es eben auch geldmäßig nicht. Habe bereits mit der Stadträtin ein Gespräch geführt, allerdings ohne Aussichten. Als ich auf eine Einklagung zu sprechen kam, sagte sie mir: Das können Sie selbstverständlich tun, allerdings haben wir auch dann immer noch kein Platz. :-( Freie, Konfessionelle Einrichtungen u Tagesmütter habe ich auch schon alle durch. Ich hoffe, dass es irgendein guten Rat gibt! Danke im Voraus

von Mami199 am 17.03.2019, 13:22



Antwort auf: Wie bekomme ich den Krippen Platz?

Hallo, Sie haben doch einen AG, der kann Ihnen das doch bescheinigen. Dann schreiben Sie die Gemeinde an, setzen eine Frist und fordern auf, Ihnen einen Platz zuzuweisen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2019



Antwort auf: Wie bekomme ich den Krippen Platz?

Klage doch. Haben sie keinen Platz, sollen sie dir den lohnausfall zahlen.

von Lovie am 17.03.2019, 14:29



Antwort auf: Wie bekomme ich den Krippen Platz?

Das heißt also, du hast einen Job, oder? Und dein AG kann dir dann doch eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, dass du eben x Stunden/Tage arbeitest? Genau damit würde ich der Stadt noch mal Druck machen. Der Anspruch auf Betreuung schließt auch ein, einen Verdienstausfall geltend machen zu können, den die Stadt dann eben statt des KiGa/Krippe zahlen muss.

von cube am 18.03.2019, 08:42