Frage: Werkvertrag

Hallo Frau Bader, ich bin z.Zt. in der Elternzeit und erhalte Erziehungsgeld. Meine Tochter ist im Jan. 2003 geboren. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt einen Werkvertrag für DAtenerfassungsarbeiten von zu Hause aus angeboten. Das Honorar würde sich im Jahr auf max. 2.000 EUR belaufen - je nach Datenmenge. Jetzt meine Fragen: - Muß ich das beim Versorgungsamt wegen dem Erziehungsgeld melden und würde mir das dann gekürzt? (Bekomme z.Zt. 118 €) - Muß ich das meiner Krankenkasse mitteilen? - Muß ich das beim Finanzamt melden bzw. werden für solche Einkünfte Steuern fällig? Besten DAnk im voraus! Gruß Pitt

Mitglied inaktiv - 01.06.2004, 19:16



Antwort auf: Werkvertrag

Hallo, Antwort auf alle Fragen: JA. Wenn Sie mehr als 400 €( Monat) verdienen, wird es angerechnet, wenn Sie mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten, bekommen Sie kein EG. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp Sie müssen sich u U für diese Tätigkeit kk-versichern, deshalb muss es der KK gemeldet werden (kommt auf den Umfang an). Steuern zahlen Sie uU auch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2004