Hallo Frau Bader, ich bin z.Zt. in der Elternzeit und erhalte Erziehungsgeld. Meine Tochter ist im Jan. 2003 geboren. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt einen Werkvertrag für DAtenerfassungsarbeiten von zu Hause aus angeboten. Das Honorar würde sich im Jahr auf max. 2.000 EUR belaufen - je nach Datenmenge. Jetzt meine Fragen: - Muß ich das beim Versorgungsamt wegen dem Erziehungsgeld melden und würde mir das dann gekürzt? (Bekomme z.Zt. 118 €) - Muß ich das meiner Krankenkasse mitteilen? - Muß ich das beim Finanzamt melden bzw. werden für solche Einkünfte Steuern fällig? Besten DAnk im voraus! Gruß Pitt
Mitglied inaktiv - 01.06.2004, 19:16