Mein Mann (34) und ich (31) sind getrennt.Ich habe Aufenthaltsbestimmungsrecht.Ich war eine woche im urlaub und die kinder beim vater.nun erfahre ich dass seine erst (19)jährige freundin auf die kinder abends aufgepasst hat und sie ins bett gebracht hat.meine frage nun..darf sie das?..ich habe angenommen dass er da wäre und nicht diese junge person?
von
sunnyfk82
am 16.02.2014, 16:07
Antwort auf:
wer darf aufpassen?
Hallo,
verständlich, dass Sie das Mädchen nicht mögen. Aber wenn das nichts konkret vorzuwerfen ist, spricht nichts dagegen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2014
Antwort auf:
wer darf aufpassen?
Andere wären neidisch dass der Vater die Kinder überhaupt nimmt damit sie mal Urlaub machen können.
Genauso wie Du einen Babysitter anheuern kannst ohne ihn zu fragen kann er das auch.
Sorry, aber bitte verbaue Dir doch da nix.
von
Sternenschnuppe
am 16.02.2014, 17:48