Hallo Frau Bader,
kommt bei einer Scheidung das gemeinsame Kind zur Mutter, auch wenn der Vater es haben will (beide wollen es haben). Ich bin Hausfrau seit der Geburt des Kindes, der Vater ist zur Zeit arbeitslos. Er hat sich nie intensiv um das Kind gekümmert, eher selten. Hat aber angedroht im Scheidungsfall das Kind haben zu wollen und im Notfall Lügengeschichten über mich zu verbreiten (ich hätte mich nicht gekümmert, wäre alkoholabhängig, psychisch labil etc.) nur um es zu bekommen.
Das schlimme ist, dass mein Mann ein arbeitsloser Jurist ist (kennt sich im Familienrecht also besser aus als ich)!
Für Ihre Antwort bedanke ich mich jetzt schon!
M.
Mitglied inaktiv - 28.08.2004, 21:54
Antwort auf:
Wer bekommt das Kind?
Hallo,
Das Kind/ die Kinder kann er Ihnen nicht so einfach wegnehmen.
Männer drohen häufig damit.
Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Dazu werden ja aber doch auch Gegenzeugen haben.Wenn Sie dem Kleinen mal auf den Po geben, reicht das nicht aus.
Anders, wenn der Schwiegervater vor Gericht aussagt, Sie würden den Kleinen häufig schlagen (wenn er lügt).
Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält.
Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht.
Sie dürfen sich nicht unterkriegen lassen und vorsorglich schon mal zum Jugndamt gehen und die Sache klären. Angriff ist die beste Verteidigung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2004
Antwort auf:
Wer bekommt das Kind?
Das Kind ist 18 Monate alt.
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 13:09
Antwort auf:
Wer bekommt das Kind?
Hallo M
Meist kommt das Kind zur Kindesmutter.Und die Geschichten die dir dein Mann anhängen will muß er erst beweisen.Und da er ja Jurist ist,kann es durchaus sein das Du ihn wegen Verleudnung anzeigen kannst.Ich konnte das bei mein Ex nicht da das Gerricht das als normal angesehen hat,das er mir irgendwas vorwirft,hat der Richter garnicht ernst genommen,obwohl mein ex seiten eingereicht hat die mich schlecht machen sollten.
Aber bei deinen Mann denke ich mal das der Richter in schon ein denkzettel verpasst,denn als jurist muß man sich auch über die folgen falscher Aussagen bewußt sein.
Ach ja noch ein tip sei immer ein schritt vorraus.Wenn dein Mann dir also vorwirft,das du alkoholabhängig bist,dann geh zum Arzt und lass dir bescheinigen das es nicht so ist.
Ich würde mich von den drohungen nicht einschüchtern lassen,das ist genau was er will.
Das kind kommt da hin wo es an besten aufgehoben ist und das hat nix mit den beruflichen werdegang zu tun.
Aber genaueres kann dir ja dann auch dein anwalt oder anwältin erklären,würde mir aber ein nehmen der sich auf Familienrecht spezialisiert hat.
Kopf hoch das wird schon
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 12:41