Frage: Weiterbeschäftigung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gehört, daß es ein Gesetz gibt, wo mich der Arbeitgeber nach meinem Erziehungsurlaub für ein Jahr voll bezahlen muß, ich aber 10 h weniger arbeiten brauch. (Beispiel: 40h Woche -> 30 h arbeiten gehen für 40 h Gehalt erhalten). Gibt es das wirklich? Wenn ja, wann und wo muß ich das beantragen. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 21.01.2002, 12:00



Antwort auf: Weiterbeschäftigung

Liebe Ellen, nein, so etwas gibt es nicht. Die AGs haben auch so genug Zahlungen im Rahmen der SS zu leisten. Es gibt ein Gesetz, dass Sie im EU bis zu 30 Std. arbeiten dürfen. Aber Sie meinen sicherlich das neue TeilzeitarbeitsG, wonach Sie unter best. Bedingungen Ihre Arbeitszeit verkürzen dürfen und prozentual weniger Gehalt erhalten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2002