Weiter Übernahme der Weiterbildungskosten bei Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiter Übernahme der Weiterbildungskosten bei Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin lange in einer Firma angestellt, seit über einem Jahr studiere ich berufsbegleitend, um mich in meinem Beruf besser zu qualifizieren. Die Studiengebühren wurden von Anfang an von der Firma übernommen und auch steuerlich geltend gemacht. Nun wurde ich schwanger und befinde mich seit einem Monat im Beschäftigungsverbot. Mein reguläres Gehalt bekomme ich offensichtlich weiterhin überwiesen, jedoch bekam ich ein Mahnschreiben von der Hochschule, da die Zahlung der Studiengebühren eingestellt wurde. Handelt die Firma rechtens? Darf die seit über einem Jahr gezahlte monatliche Studiengebühr aufgrund des Beschäftigungsverbotes gekürzt werden? Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Apfelkern.

von Apfelkern am 27.12.2017, 20:40



Antwort auf: Weiter Übernahme der Weiterbildungskosten bei Beschäftigungsverbot?

Hallo, Wenn es keine freiwillige Zahlung war u Sie weiter studieren, Nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



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