Sehr geehrte Frau Bader, ich bin lange in einer Firma angestellt, seit über einem Jahr studiere ich berufsbegleitend, um mich in meinem Beruf besser zu qualifizieren. Die Studiengebühren wurden von Anfang an von der Firma übernommen und auch steuerlich geltend gemacht. Nun wurde ich schwanger und befinde mich seit einem Monat im Beschäftigungsverbot. Mein reguläres Gehalt bekomme ich offensichtlich weiterhin überwiesen, jedoch bekam ich ein Mahnschreiben von der Hochschule, da die Zahlung der Studiengebühren eingestellt wurde. Handelt die Firma rechtens? Darf die seit über einem Jahr gezahlte monatliche Studiengebühr aufgrund des Beschäftigungsverbotes gekürzt werden? Herzlichen Dank für Ihre Antwort, Apfelkern.
von Apfelkern am 27.12.2017, 20:40