Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin voraussichtlich ab dem 15.12.13 im Mutterschutz.
Die letzten drei Jahre wurde immer zum 1.12. das Weihnachtsgeld mit dem Gehalt zusammen überwiesen.
Das Weihnachtsgeld ist allerdings nicht vertraglich festgehalten! Steht es mit trotzdem zu?? Oder ist eine vertragliche Regelung unumgänglich??
Oder habe ich evtl. Glück, und das Weihnachtsgeld wird zum 1.12. mit dem "normalen" Gehalt überwiesen, da ich ja noch nicht im Mutterschutz bin?? Dies wäre ja erst ab Mitte des Monats der Fall.
Vielen Dank im Voraus,
helles-schwarz
von
helles-schwarz
am 19.05.2013, 15:52
Antwort auf:
Weihnachtsgeld im Mutterschutz
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2013
Antwort auf:
Weihnachtsgeld im Mutterschutz
Hallo Helles-Schwarz
Ich bin zwar nicht die Fr. Bader aber ich kann deine Frage beantworten
und zwar das Weihnachtsgeld bekommst du auf jeden Fall
letztes Jahr hab ich im Oktober entbunden und im Dezember bekam ich m. Gehalt und Weihnachtsgeld zusammen wie die Jahren zuvor normal auf m. Konto überwiesen
p.s: ICH HOFFE ICH KONNTE DIR WEITER HELFEN
Lg
Celbiane
von
celbiane86
am 20.05.2013, 06:36