Frage: wegen Frage unten

Hallo ich beziehe seit ende Juli Krankengeld von der KK. Wird das Elterngeld dann danach berechnet oder den eigentlichen Lohn? Bin bis zum Mutterschutz der am 7.10 beginnt nicht wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben. Danke im vorraus

Mitglied inaktiv - 03.09.2009, 13:38



Antwort auf: wegen Frage unten

Hallo, wird bei schw bedingter Krankheit berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2009