Hallo, mein Mann und ich werden uns trennen. Für unsere Kinder (knapp 6 und 1 1/2 Jahre) haben wir uns für das sog. Paritäts- oder auch Wechselmodell entschieden. Nun geht es darum: Mein Mann möchte gerne in unserem Haus bleiben, das er allerdings nur finanziell halten kann, wenn er die Fördermittel nicht zurückzahlen muss. D.h. er muss den ersten Wohnsitz der Kinder auf seine Adresse laufen lassen. Ich werde im gleichen Wohnort bleiben wie er - kann ich dann überhaupt den 2. Wohnsitz für die Kinder bei mir anmelden? Und ist ein Wechselmodell so überhaupt möglich? Im Streitfall - zu dem es hoffentlich nicht kommen wird - hätte ich doch kaum eine Chance, weil der erste Wohnsitz der Kids beim Vater gemeldet ist. Er bezöge dann auch das Kindergeld (auch das fordert die Bank für die Finanzierung). Hätte ich also eine Möglichkeit rechtlich zu beweisen, dass wir das Wechselmodell praktizieren und die Kinder mindestens genauso viel Zeit bei mir wie beim Vater verbringen - oder wird dann so entschieden, dass die Kinder im Streitfall beim Vater blieben, weil dort der offizielle Lebensmittelpunkt ist? (Auch wenn wir das für die Finanzierung des Hauses nur so angeben?) Gruß, Anja
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 20:45