Guten Tag, meine Frage richtet sich zur Berechnung des Elterngeldes. Leider ist alles ein bißchen schwammig gehalten und unsere Elterngeldstelle ein Mysterium. Wir erwarten Ende Mai unser 2. Kind und es gab nun Veränderungen zur Berechnung des Elterngeldes. Es gilt das Bruttoeinkommen, welches steuerpflichtig ist. Weihnachtsgeld etc ist weiterhin kein regelmäßiges Einkommen. Ich bin ein Angestellter in Wechselschicht und bekomme neben meinem tariflichen Fixgehalt zudem noch eine Wechselschichtzulage. Weiterhin bekomme ich (unregelmäßig), wenn ich Krank oder Urlaub habe eine steuerpflichtige Bezahlung, als "Ersatz zu meinen ungünstigen Zeiten Diensten". Ich möchte 4 Monate Elternzeit nehmen mit Teilzeitarbeit 30 Wochenstunden. Dadurch reduziert sich auch meine Wechselschichtzahlung um ca 20% - 25% (Dreiviertelstelle) Wird oder muss die regeläßige Wechselschichtzahlung ebenfalls mit in das Elterngeld miteingerechnet? Da hier auch neben dem Fixgehalt auch meine anderen Leistungen vermindert werden? Wie schaut es mit den anderen, ggf. unregelmäßigen, aber dich steuerpflichtigen Zahlungen aus? Ich meine keine steuerfreien Sonn-,Nacht-, und Feiertagszulagen :). Vielen Dank. Mfg
von josch2300 am 23.03.2016, 13:49