Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 16.8.2013 ausläuft (Geburtstermin ist der 8.9., also während des Mutterschutzes) und auch nicht verlängert wird. Danach möchte ich ein Jahr zuhause bleiben. Meine Frage wäre: - Ist es sinnvoll, Elterngeld zu beantragen? - Welche Möglichkeiten gibt es noch für mich?

von AnRohr am 28.02.2013, 10:43



Antwort auf: Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

Hallo, EZ ohne AG macht wenig Sinn. Sie können der Agentur f Arbeit mitteilen, dass Sie 3 Jahre nicht zur Verfügung stehen. Na klar ist es sinnvoll, EG zu beantragen,w enn Sie dem Arebitsmarkt wegen des Kindes nicht zur Verfügung stehen. Es wird nachd en letzten1 2 Mo. berechnet, da haben Sie ja primär gearbeitet Lieeb Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2013



Antwort auf: Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

Möchtest Du nach der Geburt Geld beziehen? Dann solltest Du EG beantragen. Wenn Dir das nicht wichtig ist, dann kannst Du es natürlich auch lassen. Es wird aber sicher auch kein ALG2 gezahlt wenn Du kein Elterngeld beziehst. Was für Möglichkeiten meinst Du denn? Finanzieller Art? --> Hartz 4, Wohngeld, Kinderzuschuss - und zuallererst: Unterhalt - für das Kind UND auch für Dich!!!! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 14:00



Antwort auf: Was tun bei befristeten Arbeitsverträgen?

Um Unterhalt mach ich mir keine Sorgen, ich bin in einer stabilen Beziehung (bin sogar verheiratet). Ich wollte nur wissen, was für mich am günstigsten ist...

von AnRohr am 01.03.2013, 09:17