Frage: Was steht uns zu?

Hallo Frau Bader, ich bin in der sechsten Woche schwanger, habe also noch ein wenig Zeit. Ich komme Hartz 4, ab Nov. nur noch Anteilmäßig, da mein Freund für mich, laut dem Amt aufkommen muß. Bekomme ich trotz allem Elterngeld, Schwangerschaftszuschlag vom Amt etc. oder wird uns das gestrichen? Was wird auf uns zukommen? Was steht mir als Alg. II Empfänger bei Schwangerschaft überhaupt zu? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 10:25



Antwort auf: Was steht uns zu?

Hallo, Sie bekommen VOR der Geburt weiterhin Hartz IV, ob Sie die Zusatzleistungen für SS erhalten hängt vom Verdienst Ihres Partners ab.Im Mutterschutz erhalten Sie die Leistung von der KK. NACH der Geburt: Elterngeld, evtl. einmalig Mutterschaftsgeld u Hartz IV. Sie können sich an die Caritas etc. wenden, von dort erhalten Sie Baby-Ausstattung. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2008



Antwort auf: Was steht uns zu?

Geh doch mal zu einer Beratungsstelle, z.b. Pro Familia. Die wissen alles ganz genau und rechnen dir alles aus. Beratung ist kostenlos...

Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 12:41