wenn der vater, trotz anerkennung der vaterschaft, keinen Unterhalt für die Kinder zahlt ( b.z.w. wie geht es weiter ) ?
Mitglied inaktiv - 06.06.2001, 21:08
wenn der vater, trotz anerkennung der vaterschaft, keinen Unterhalt für die Kinder zahlt ( b.z.w. wie geht es weiter ) ?
Mitglied inaktiv - 06.06.2001, 21:08
Liebe Vero, Furbyline hat recht. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2001
Dann mußt Du unbedingt zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen, oder nehm Dir einen Anwalt und klag den Unterhalt gerichtlich ein (wenn er in der Lage ist zu Zahlen)
Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 20:22