ich habe da mal eine frage. vielleicht könnt ihr mir ja auch eure erfahrungen schreiben. und zwar:
- im 1.Jahr Elternzeit
- Leistungen über 300 Euro Mindestsatz
- zusätzlich 400euro
aber nicht bei elterngeldkasse angegeben.
Lg diana
von
fusselinchenb
am 29.06.2011, 14:14
Antwort auf:
was passiert wenn
Hallo,
Rückzahlung + Betrugsanzeige
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2011
Antwort auf:
was passiert wenn
Wenn es keiner merkt nichts.
Sie kontrollieren aber Stichprobenartig und auf Verdacht.
Was dann passiert ?
Rückzahlung und eventuell Anzeige wegen Sozialbetruges schätze ich.
Mitglied inaktiv - 29.06.2011, 16:31