Frage: Was machen...?

hallo, ich habe das folgende problem: ich hatte gestern einen termin bei der perso wo mir mitgeteilt wurde, daß ich wohl nur zurückkommen kann, wenn noch irgendwer schwanger würde, ansonsten würde ich per sozialplan angewickelt werden müssen. meine abteilung wurde während meiner elternzeit aufgelöst. ich habe auch eine schriftliche bestätigung, daß ich zum damals gültigen sozialplan, den auch meine kolleginnen und kollegen hatten, abgewickelt werde. ich bin seit 8 jahren im unternehmen und es sind am standort hier mit der produktion ca. 1.000 angestellte. nun meine frage: was muß ich machen? können sie mich einfach so "entsorgen" oder müssen sie mir etwas anbieten? ich war bis zum eintritt in die elternzeit zu 100% beschäftigt, möchte aber nicht wieder voll einsteigen. wie sieht es danach aus, sprich habe ich sofort anspruch auf arbeitslosengeld? muß ich eine abfindung voll versteuern oder bleibt ein freibetrag? was muß ich noch beachten? gruß und schon mal danke für die info Barilla

Mitglied inaktiv - 21.01.2009, 09:24



Antwort auf: Was machen...?

Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ sind Sie wieder "normaler" An und können im Rahmen des KüSchG gekündigt werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2009