Frage: Was erwartet mich nach...

Hallo Habe mal ne Frage. Ich bin seit sept. 99 im Erziehungsurlaub, der im Sept. 2002 ausläuft. Mein alter AG war eine Arztpraxis mit jetzt z.Z. 3 Vollzeitkräfte und eine Halbtagskraft. Als ich für ein paar Std. wieder arbeiten wollte, meinte mein Chef nur, das er in Moment keinen brauche und wenn ich nach 3 Jahren wiederkommen will, müßte meine Kollegin xx gehen. Ich schleiße also daraus, das ich mich wohl von meinem Beruf und AG verabschieden kann nach 3 Jahren. Er muß mir zwar meinen alten Arbeitsplatz wieder anbieten, aber Vollzeit kann und will ich auch nicht gehen ( kein Kintergarten macht bis 18.00) und bei Halbtags kann er doch ablehnen oder? Wegen zu wenige Beschäftige im Betrieb oder? Was soll ich dann machen? Kündigen will ich nicht wegen Sperre obwohl ich gehört habe, das unter diesen Umständen (wegen Kinderbetreuung) keine Sperre gegeben wird, stimmt das? Und ein Aufhebungsvertag? Oder abwarten, ob er mich kündigt? Kann er das überhaupt? Wie verhalte ich mich am besten? einfach erstmal abwarten? Ich gehe aber mal vom schlimmsten Fall aus auch wenn in einem Jahr noch so manches dort passieren könnte. Lg und Vielen Dank im vorraus Andrea

Mitglied inaktiv - 27.06.2001, 23:39



Antwort auf: Was erwartet mich nach...

Liebe Forumsbesucher, BITTE formulieren Sie Ihre Fragen allgemeiner. Aufgrund der gestzlichen Vorgaben darf ich individuelle Fragen nicht unengeltlich beantworten - oder ich bekomme dicken Ärger mit der Rechtsanwaltskammer!!!!! Anstelle von "Ich bekomme mein Baby am 21.02.2002 und möchte gerne wisse, wann der Mutterschutz beginnt" kann man doch auch fragen "Wieviel Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz?" Es ist keinem geholfen, wenn das Forum geschlossen werden muss, weil ich gegen das Gesetz verstosse. Individuelle Fragen beantworte ich gerne gegen eine Gebühr von DM 50 - 150 (je nach Fall). Dann erhalten Sie die Antwort ausformuliert und auf Briefpapier, so, dass man es auch einem Arbeitgeber vorlegen kann. In dem Fall wenden Sie sich an nicola.bader@rz-online.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2001



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