Frage: Was erhalte ich für Leistungen?

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in Elternzeit meine Tochter wird im November drei, bin aber erneut schwanger und der Geburtstermin ist im august. Also somit vor Beendigung der Elternzeit. Ich habe einen fest Vertrag in einer baumarktkette. So nun zu meine Frage was darf ich alles beantragen und wo und wann??? Mit freundlichen Grüßen

von Haminayla am 20.03.2018, 22:59



Antwort auf: Was erhalte ich für Leistungen?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2018



Antwort auf: Was erhalte ich für Leistungen?

Du kannst die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und erhältst dann den vollen Mutterschutzlohn. Danach bekommst du EG iHV 300 EUR und 75 EUR Geschwisterbonus, bis dein älteres Kind 3 wird. Eventuell gibt es in deinem Bundesland Betreuungsgeld oder Landeserziehungsgeld. Wohngeld oder Kinderzuschlag müsstest du prüfen lassen.

von Tini_79 am 21.03.2018, 05:46