wann muss urlaub aus dem beschäftigungsverbot genommen werden ,muss er beantragt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wann muss urlaub aus dem beschäftigungsverbot genommen werden ,muss er beantragt

hallo frau bader ich habe erst erfahren das ich für mein bv urlaub bekomme , meine chefin sagt er sei jetzt verfallen , ich hatte ab januar2012 bv mein sohn ist am 20.09.2012 geboren , bis 15.011.2013 war ich in elternzeit und möchte jetzt noch den urlaub aus 2012 nehmen, geht das ?

von naddi2013 am 17.01.2014, 18:06



Antwort auf: wann muss urlaub aus dem beschäftigungsverbot genommen werden ,muss er beantragt

Hallo, der Urlaub besteht noch, wenn er nicht vor dem BV beantragt u genehmigt wurde Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: wann muss urlaub aus dem beschäftigungsverbot genommen werden ,muss er beantragt

Drr Urlaub darf erst am 31.12. des Folgejahres in dem die EZ endete verfallen. Bei Dir also, da die EZ bis 15.11.2013 ging erst zum 31.12.2014 LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.01.2014, 19:31



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