Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Hallo Frau Bader, Nun zu meiner Frage - ich habe heute kurz meine Krankmeldung ins Geschäft gebracht, weil sie diese unbedingt heute wollten... Also, teilte ich Ihnen gleich meine Schwangerschaft mit! (Personal, sowie Chef)! Mein Chef gratulierte mir, nachdem er mich ca. 2 Sekunden lang geschockt ansah nach dem ich es gesagt habe und meinte, was ich jetzt wolle. Ob ich kündigen möchte oder er mich kündigen soll. Ich muss dazu sagen, ich kann diese bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, da ich öfter auch ziemlich schwer tragen müsste. Also ich werde weder kündigen, noch will ich gekündigt werden... Ich habe das Gefühl, mein Chef kennt sich einfach nicht mit solchen Situationen aus... Ich werde am Montag mit meinem Hausarzt nochmal darüber sprechen. Aber wie sehen Sie das? Greift nicht ab dem Moment, in dem er es weiß das Kündigungschutzgesetzt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Sonne 123

von sonne 123 am 27.04.2018, 20:15



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Hallo, weder noch! Er kann nicht kündigen, da sie dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Sowie das muss er wissen. Es muss jetzt seitens des Arbeitgebers bzw. Betriebsart oder wem auch immer geklärt werden, ob ein Beschäftigungsverbot oder eine Umsetzung zu erfolgen hat. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, dort werden sie unterstützt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2018



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

das schon. aber wenn du schon so kommst , dass du manchmal schwer tragen musst, ich weiß nicht. ist der arbeitsplatz mit dem mutterschutzgesetz vereinbar? was arbeitest du? jetzt warte erstmal ab, denn wenn alles normal läuft, wirst du wohl weiterarbeiten müssen. warum solltest du das nicht? wegen mal schwer heben? der chef muss dann erstmal eine gefährdungsbeurteilung machen und wenn er ersatzarbeit für dich hat, weil er ermittelt, dass dein jetziger platz nicht geeignet ist, muss du das natürlich machen. wie kommst du drauf dass du den job nicht mehr machen kannst? hmmm

von mellomania am 27.04.2018, 21:25



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Hi, Danke für deine Antwort! Du mir gefällt deine Art wie du hier schreibst überhaupt nicht! Du wurdest hier nicht gefragt, es sei denn du bist die Assistentin von Frau Bader und antwortest hier im Chat in ihrem Sinne. Falls dies nicht der Fall ist, bitte ich dich es einfach zu lassen! Danke. P. S. Mein Beitrag kam nämlich nicht bei dir oben an, so wie es aussieht!

von sonne 123 am 28.04.2018, 16:56



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Kündigungsschutz hast du ab dem Zeitpunkt wo dein Chef über deine Schwangerschaft Kenntnis hat. Kündigen kann er dir also nicht mehr so einfach. Aber es ist auch nicht unmöglich. Du musst schon deinen Teil des Vertrages erfüllen. Einfach verweigern geht nicht, dann kann der Arbeitgeber dir durchaus trotz Schwangerschaft kündigen. Dafür muss dein AG ab jetzt dafür Sorge tragen das die Arbeit eben mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Geht das nicht, muss er entweder Ersatzarbeit finden, die du auch machen musst. Oder dir ein Beschäftigungsverbot geben. Der Arzt hat im übrigen nichts damit zu tun. Außer du hast Beschwerden die eine Krankschreibung nötig machen oder ein individuelles Beschäftigungsverbot. Wegen dem schweren heben darf der Arzt das nicht ausstellen. Erst einmal ist dein Arbeitgeber nun am Zug, Tipp wäre da, macht euch beide beim Gewerbeamt kundig. Die helfen euch. Das man die Krankschreibung am gleichen Tag, spätestens am nächsten tag dem AG abgibt ist Normalität bei vielen. Ob es schlau war in dem Moment die Schwangerschaft zu verkünden ist allerdings eine andere Sache. Du wirst recht frisch schwanger sein, was wenn es zur Fehlgeburt kommt?

von Felica am 28.04.2018, 18:50



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Hi. Mellomania hat jedoch recht (unabhängig davon, wie du ihre Art zu schreiben findest). Du hast Kündigungsschutz in der Schwangerschaft. Der AG muss erst mal eine Gefährdungsbeurteilung machen und dir ggf. einen anderen Arbeitssplatz zuweisen, der mit dem MuSchu vereinbar. Das kann alles mögliche sein und muss dann nicht mit deiner eigentlichen Tätigkeit zu tun haben (eine Zahnärztin kann/muss dann zB eben Bürokram erledigen). Kann er das nicht, muß der AG dir ein BV oder Teil-BV ausstellen. Schreibt dein FA oder Hausarzt aber krank, geht die AU dem evt. BV vor. Sprich mit deinem Chef darüber bzw. wenn er sich nicht gut genug auskennt, soll er sich mit den entsprechenden Ämtern/Behörden kurzschließen und sich dort informieren. Kündigen kann er dich jedenfalls nicht und du musst selbst natürlich auch nicht kündigen.

von cube am 29.04.2018, 08:04



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Halli hallo, Da stimme ich zu 100% zu! Genau so ist das. Ich glaube ich habe mich einfach falsch ausgedrückt... Das ist meine zweite Schwangerschaft, in der ersten hatte ich eine Büro Tätigkeit, da war es super, ich konnte bis Mutterschutz ohne Probleme arbeiten. Mir ging es wunderbar. Nun habe ich aber einen anderen Job. Ich muss wirklich schwer tragen! Und mit schwer tragen meine ich zum Vergleich eine volle Sprudelkiste in den 2.-4. Stock tragen. Und das 4 Stunden am Tag! Seine Reaktion war aber nur diese, die ich oben schon beschrieben habe. Denn genau drei Möglichkeiten. 1. Er kündigt mich! 2. Ich kündige und 3. Eine andere Tätigkeit, z. B. Büroarbeiten (wobei er da niemanden braucht, das hat er schon gesagt) ABER!! Nicht 20 Stunden in der Woche, sondern nur 5 oder so... Tja, diese drei Möglichkeiten sagte er mir auf. Ich solle mich nun für eine entscheiden... Es geht hier nicht darum, nicht arbeiten zu wollen... Sondern meine jetzige Tätigkeit einfach nicht mehr machen zu können und das sieht mein Chef ja genauso! Ich bin nur nicht mit seiner Reaktion zufrieden... Danke nochmal fürs lesen und antworten. Gruß Sonne

von sonne 123 am 29.04.2018, 09:40



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

Dein AG kann auch ein Teil BV aussprechen, bei dem du dann eben nur x Stunden arbeitest und den Rest sozusagen freigestellt bist. Im BV - ob voll oder Teil - erhältst du natürlich volles Gehalt, da es nicht dein Nachteil sein darf, bestimmte Dinge nicht mehr machen zu dürfen. Wie gesagt: Chef soll sich bitte schlau machen und entsprechend entscheiden. Ein BV geht aber nur, wenn du grundsätzlich arbeiten kannst - also solange du eine AU hast, gibt es kein BV.

von cube am 29.04.2018, 10:57



Antwort auf: Wann greift das Kündigungschutzgesetzt?

sorry wenn meine antwort zu arg rüberkam sonne. also punkt 1 und 2 never. weder er kündigt dir, weil er nicht kann und du kündigst auch nicht. wenn er nur 5 h andre tätigkeiten für dich hat, kann er für den rest kummuliert eben ein bv aussprechen. das muss er aber begründen. heißt, du machst soviele bürostunden oder andre tätigkeiten, wie er für dich hat und der rest läuft über teil bv.

von mellomania am 29.04.2018, 10:58