Frage: WICHTIGE FRAGE

Guten Tag, ich bin 28 Jahre alt und lebe seit April getrennt von meinem Nochmann. Die Scheidung kann ich erst im April 2003 einreichen. Habe seit Juli einen neuen Partner. Ich hätte jetzt sehr gerne ein Baby. Nun erzählt mir jemand, das ein Baby, das bis 10 Monate nach der Scheidung geboren wird, noch dem Exmann "anerkannt" wird, das heisst das er noch der Vater sein soll,Stimmt das? Und gibt es nicht eine Möglichkeit das zu ungehen oder so? Ich verstehe das ganze eh nicht da wir doch dann geschieden sind.......bin ziemlich verzweifelt...Bitte um eine Antwort. Vielen Dank!!!! MfG, targajoe

Mitglied inaktiv - 02.12.2002, 14:39



Antwort auf: WICHTIGE FRAGE

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2002



Antwort auf: WICHTIGE FRAGE

Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich das also richtig verstehe, dann gäbe es keine probleme, wenn ein Kind NACH der Scheidung zur Welt kommt. Der Ex hätte also keine Rechte mehr??? Und würde auch dann nicht als gestetzlicher Kindsvater eingetragen??? Vielen Dank. MfG, targajoe

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 09:17