WICHTIG !!! (vorsicht etwas lang geworden)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: WICHTIG !!! (vorsicht etwas lang geworden)

Hallo liebe Frau N. Bader !!! Und zwar hab ich folgendes Problem, ich trat am 01.03.01 eine neue Anstellung an und Ende März erfuhr ich das ich schwanger bin. Meine Chefin erahnte das schon eher und ich bekam eine Kündigung, die sie ja aber wieder zurückziehen mußte aufgrund des Mutterschutzgesetzes. Sie beschimpfte mich auch als Betrügerin usw., denn angeblich soll ich schon von meiner SS gewußt haben, was aber wirklich nicht der Fall war. Dann sprach sie mit dem gewerbeaufsichtsamt und diese beschlossen mich ins Beschäftigungsverbot zu nehmen, da ich an einer tankstelle angestellt war. Naja nun arbeite ich seit März nicht mehr, bekomme aber weiterhin mein Geld, obwohl sie mir da auch Probleme bereitet, aber darum geht es ja jetzt nicht! Sondern darum, ob sie mich nach meinem Erziehungsurlaub von einem Jahr wieder einstellen muß? Mir wurde nämlich gesagt, das sie mich für mindestens 3 Monate wieder oder noch einstellen muß, bevor sie mich kündigen kann! Stimmt das so? Denn ich weiß ganz genau, sie wird mich bei der erst besten Gelegenheit kündigen! Ich danke Ihnen schon gaaaanz lieb im vorraus und hoffentlich stimmt das, was mir gesagt wurde! Also dann Tschüßle und schönes Wochenende noch Dany

Mitglied inaktiv - 16.06.2001, 18:17



Antwort auf: WICHTIG !!! (vorsicht etwas lang geworden)

Liebe Dany, nein, Sie kann Ihnen zum Ende des EU mit den ganz normalen Fristen kündigen :-( Sie kann aber frühestens 4 Mo. nach der Geburt kündigen. Die 3-Monats-Frist gilt für den Fall, dass SIE zum Ende des EU kündigen wollen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2001