Frage: Vornamensrecht?

Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht koennen Sie die Antwort auf meine Frage auch wissen :-) Bei der Geburt haben wir unsere Tochter "Mirabella" genannt und wollten einen zweiten Vornamen bei der Taufe geben. Der Name wird dann aber nicht als ein zweiter Vorname gesehen. Also, sie kann sich dann nicht "Mirabella Julia" nennen, sondern nur "Mirabella". Oder irre ich mich? Deshalb moechte ich gerne wissen, ob wir den zweiten Vornamen, also "Julia" noch beifuegen koennten. Die Kleine ist jetzt 18 Monate alt. Vielen Dank fuer Ihre Antwort! Mit freundlichen Gruessen, Maria Savine

Mitglied inaktiv - 18.07.2001, 18:30



Antwort auf: Vornamensrecht?

Liebe MAria, normalerweise muss man eine Wo., spätestens ein Monat nach der Geburt des Kindes einen verbindlichen Vornamen festhalten. Dies geschieht unabhängig von der Taufe. Eine spätere Änderung oder Zusatz ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Standesamt möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2001