Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit im EU und seit Ablauf des MuSchu in der gesetzlichen KK meines Mannes beitragsfrei mitversichert, ebenso wie meine Tochter. Bis dahin war ich privatversichert, habe jetzt für mich und meine Tochter eine Anwartschaft laufen. Im Herbst gehe ich wieder arbeiten und würde erstmal wieder in den Vertrag einsteigen, mit dem ich gehaltsmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze liege, so daß ich dementsprechend auch wieder in der privaten KK bin und meine Tochter auch. Grund: Mir steht noch eine Menge Urlaub zu, den mein Vorgesetzter mir auch noch dieses Jahr gewähren will. Und wenn ich diesen Urlaub mit einem Teilzeitvertrag nähme, wäre er ja nur noch die Hälfte wert (Urlaubsgeld!!)! Jetzt zur eigentlichen Frage: Ende des Jahres würde ich einen Teilzeitvertrag bekommen, mit dem mein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze läge. Ist es dann damit möglich, daß ich mit meiner Tochter wieder in eine gesetzliche KK wechsle (wo ich unbedingt hinmöchte, im nachhinein war die Entscheidung für eine private KK für mich falsch)? Oder ist es sinnvoll, doch gleich mit Aufnahme der Arbeit den Teilzeitvertrag zu nehmen und übergangslos weiter in der gesetzlichen KK zu bleiben, obwohl mir dann eine Menge Urlaubsgeld entgeht? Vielen Dank Gabriele
Mitglied inaktiv - 26.06.2001, 09:05