Von der privaten in die gesetzliche KK

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von der privaten in die gesetzliche KK

Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit im EU und seit Ablauf des MuSchu in der gesetzlichen KK meines Mannes beitragsfrei mitversichert, ebenso wie meine Tochter. Bis dahin war ich privatversichert, habe jetzt für mich und meine Tochter eine Anwartschaft laufen. Im Herbst gehe ich wieder arbeiten und würde erstmal wieder in den Vertrag einsteigen, mit dem ich gehaltsmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze liege, so daß ich dementsprechend auch wieder in der privaten KK bin und meine Tochter auch. Grund: Mir steht noch eine Menge Urlaub zu, den mein Vorgesetzter mir auch noch dieses Jahr gewähren will. Und wenn ich diesen Urlaub mit einem Teilzeitvertrag nähme, wäre er ja nur noch die Hälfte wert (Urlaubsgeld!!)! Jetzt zur eigentlichen Frage: Ende des Jahres würde ich einen Teilzeitvertrag bekommen, mit dem mein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze läge. Ist es dann damit möglich, daß ich mit meiner Tochter wieder in eine gesetzliche KK wechsle (wo ich unbedingt hinmöchte, im nachhinein war die Entscheidung für eine private KK für mich falsch)? Oder ist es sinnvoll, doch gleich mit Aufnahme der Arbeit den Teilzeitvertrag zu nehmen und übergangslos weiter in der gesetzlichen KK zu bleiben, obwohl mir dann eine Menge Urlaubsgeld entgeht? Vielen Dank Gabriele

Mitglied inaktiv - 26.06.2001, 09:05



Antwort auf: Von der privaten in die gesetzliche KK

Liebe GAbriele, das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Diese Verträge sind unterschiedlich gestaltet und beinhalten auch die Frage, ob eine Kündigung zulüässig ist! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2001



Antwort auf: Von der privaten in die gesetzliche KK

Hallo, ich kann dir nur sagen überleg es dir 3mal bevor du in die private gehst. ich bin privat versichert und konnte jetzt im EZU nicht in die gesetzliche KV zu meinem Mann wechseln seit dem gesetzt vom Januar 2000 ca. Die bei der KK haben zu mir gesagt, nur wenn ich den Beruf wechsele bzw arbeitslos werde besteht eine geringe chance. Erkundige dich dann also lieber vorher bie der KV wo du dann hinwillst. viele grüße christine

Mitglied inaktiv - 26.06.2001, 20:04