Frage: Vollmachtsfragen

Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich würden gern eine Art Betreuungsvollmacht erstellen lassen. Dass heißt, dass wir festlegen, was nach unserem Ableben bzw. ernsthaften Erkranken mit unserer Tochter geschehen soll, wohin sie kommt und wer sich dann ihrer annehmen soll. Als zweites möchten wir für uns eine Generalvollmacht gegenseitig erstellen lassen und eine dritte Person benennen, wenn wir gegenseitig nicht mehr fähig sind, Entscheidungen zu treffen. Dass das eine Aufgabe für einen Notar ist, weiß ich. Ich habe ein bisschen die Hoffnung, dass Sie mir evtl. eine ca. Summe nennen können, die uns bei diesem Vorhaben erwartet. Vielen Dank für Ihr Zeit, Katrin

Mitglied inaktiv - 30.09.2004, 13:35



Antwort auf: Vollmachtsfragen

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.Die Kosten richten sich nach dem, was zu vererben ist. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2004