Hallo, nach 3 Jahren EU endet dieser am 14.03.2003. Bin aber wieder Schwanger.. errechneter Geburtstermin ist der 04.07.2003, somit sind 10 Wochen dazwischen in den ich arbeiten müsste bis der neue Mutterschutz anfängt. Kann der Eu nochmals in beidseitigem Einverständins verlängert werden?? Wenn nicht welche Möglichkeiten gibt es noch, ausser dass ich in diesen 10 Wochen arbeite?? Wie lange kann ich Sonderurlaub beantragen bevor ich aus der gesetztlichen KK rausfliege und mich bei meinem Mann mitversichern muss?? Wenn ich mich bei meinem Mann mitversichern muss steht mir dann dort Mutterschaftsgeld zu, oder bekomme ich nur Entbindungsgeld??? Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen
Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 12:15