Frage: Viele Fragen

Hallo, nach 3 Jahren EU endet dieser am 14.03.2003. Bin aber wieder Schwanger.. errechneter Geburtstermin ist der 04.07.2003, somit sind 10 Wochen dazwischen in den ich arbeiten müsste bis der neue Mutterschutz anfängt. Kann der Eu nochmals in beidseitigem Einverständins verlängert werden?? Wenn nicht welche Möglichkeiten gibt es noch, ausser dass ich in diesen 10 Wochen arbeite?? Wie lange kann ich Sonderurlaub beantragen bevor ich aus der gesetztlichen KK rausfliege und mich bei meinem Mann mitversichern muss?? Wenn ich mich bei meinem Mann mitversichern muss steht mir dann dort Mutterschaftsgeld zu, oder bekomme ich nur Entbindungsgeld??? Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen

Mitglied inaktiv - 21.11.2002, 12:15



Antwort auf: Viele Fragen

Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss also arbeiten gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2002