Hallo Frau bader,
ich habe folgende Frage:
kann denn der Vater rechtlich gesehen das Unterhaltsgeld für seinen leiblichen Sohn verweigern? Z.Bsp. wenn er sagt, dass er keine Lust mehr hat, sein Kind zu sehen oder Kontakt zu ihm zu halten?
Viele Grüße,
Gaby
Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 13:41
Antwort auf:
Verweigerung des Unterhaltsgeldes
Hallo,
nein.Das wäre ja auch zu einfach.
Wenn er nicht zahlen, müssen Sie ihn verklagen.
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2007
Antwort auf:
Verweigerung des Unterhaltsgeldes
Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Unterhalt kann nicht verweigert werden.
Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 14:04