Frage: Vertragsfrage

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde Ende des Jahres entbinden. Um mich und meine Familie vorher finanziell abzusichern bat ich meinen Chef während der 1-jährigen Elternzeit um eine Teilzeitstelle, welche er mir auch bewilligt. Nun meine Frage, wenn ich den Vertrag vorher schon habe, habe ich dann die Möglichkeit ihn nach der Entbindung zu widerrufen, falls es mir nach den 8 Wochen zum Beispiel doch noch nicht so gut geht um wieder arbeiten zu können oder selbst aus anderen Gründen? Man weiss ja nie?! Es bliebe ja noch die Möglichkeit, diesen Antrag erst nach der Geburt mit Einreichung der Elternzeit abzugeben aber da habe ich schon die Info aus der Personalabteilung, dass solche Anträge (Teilzeit) wochenlang dauern und das wäre mir dann zu unsicher. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 10.07.2006, 11:04



Antwort auf: Vertragsfrage

Hallo, widerrufen nicht, aber kündigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2006