Versicherungsfrage bei Minderjährigen: gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Versicherungsfrage bei Minderjährigen: gerne an alle

Der arme Bub ist mit den Nerven am Ende. Hat seinem kranken Kumpel die Hausaufgaben vorbeigebracht und sein Fahrrad vor dem Haus dort abgestellt. Er sprach gerade mit des Kumpels Vater, als das Fahrrad umfiel und in das Auto des Vaters (natürlich ein BMW *grmpf*) Den "Tathergang" muß man ja schildern. Kann es sein, das wir auf den Kosten sitzen bleiben, weil wir den 9 jährigen nicht beaufsichtigt haben? Oder das der "Vater" auf den Kosten sitzen bleibt weil höhere Gewalt? Der Bub war ja nicht am Fahrrad als es umfiel... es fiel ja erst ein paar Sekunden später um. Ratlose Grüße

von peekaboo am 02.12.2013, 13:13



Antwort auf: Versicherungsfrage bei Minderjährigen: gerne an alle

Hallo, ab sieben ist man beschränkt Delikt, d.h., man haftet grundsätzlich, wenn man ein Schaden verursacht. Er wird ja wahrscheinlich das Fahrrad nicht richtig abgestellt haben. Aber das zahlt doch die Haftpflicht-Versicherung. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2013



Antwort auf: Versicherungsfrage bei Minderjährigen: gerne an alle

Unsere hat es übernommen als Bonustochter ( auch neun ) exakt durch ihr stürzendes Rat das Auto der Nachbarin beschädigte. Wir selbst waren nicht Zuhause und gaben das auch so an.

von Sternenschnuppe am 02.12.2013, 14:27



Antwort auf: Versicherungsfrage bei Minderjährigen: gerne an alle

Das müsste die Haftpflicht übernehmen, gerade WEIL sie schon über 7 Jahre alt ist !!! Lg

von mirico11 am 02.12.2013, 16:50



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