Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin etwas verunsichert, was meinen Erziehungsurlaub anbelangt. Demnächst muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange ich EZU nehmen möchte. Wenn ich jetzt nur 1,5 Jahre beantrage und nach dieser Zeit noch ein weiteres halbes Jahr nehmen möchte, muss dies vom Arbeitgeber genehmigt werden oder steht mir eine Verlängerung zu?
Bekannte haben mir erzählt, dass eine Verlängerung des EZU nur in gegenseitigem Einverständnis möglich ist. Stimmt das?
Danke im voraus
Katrin
Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 18:35
Antwort auf:
Verlängerung Erziehungsurlaub
Liebe Katrin,Sie können die lÄnge beliebig festlegen, einer Verlöngerung muss der AG aber zustimmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2002
Antwort auf:
Verlängerung Erziehungsurlaub
Hallo,
meines Wissens nach, gibt es keinen halbjährigen Erziehungsurlaub. Du kannst also nur 1 Jahr oder gleich zwei Jahre beantragen.
Das die Verlängerung der Zustimmung Deines AG bedarf ist richtig.
Gruß
Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 19:24
Antwort auf:
Verlängerung Erziehungsurlaub
Es gibt EU in jeder Länge, auch drei Tage oder 215 Tage oder 3,5 Monate. Bei solchen "exotischen" Zeiten empfiehlt es sich aber, nicht eine Länge sondern einen Endzeitpunkt im Antrag anzugeben, da es sonst schnell zu Mißverständnissen kommen kann. Also nicht "Ich beantrage 1,5 Jahre EU" sondern "Ich beantrage EU bis zum 31.12.2003 einschließlich", dann mußt Du am 1.1.2004 wieder antreten.
Aber das mit der Verlängerumg stimmt: Nur mit Einverständnis des AG.
LG,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 17.08.2002, 19:29