Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 05.02.2000 geboren und ich habe bis zum 31.10.2001 Erziehungsurlaub beantragt. Jetzt muss ich jedoch den Erziehungsurlaub verlängern, da ich keine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn bekomme. Im Land Brandenburg besteht erst ab dem 2. Geburtstag des Kindes ein Rechtsanspruch auf Betreuung (Kita/Tagesmutter). Ausnahmen nur in sozialen Härtefällen (Alleinstehend...) - trifft bei mir aber nicht zu. Diese Regelung gab es jedoch noch nicht, als ich den EZU beantragt habe (damals noch ab 1. Geburtstag Rechtsanspruch). Muss mein Arbeitgeber der Verlängerung bis 28.02.2002 zustimmen? Und gibt es bestimmte Fristen, zur Beantragung der Verlängerung des EZU? Vielen Dank im voraus. Ines
Mitglied inaktiv - 20.06.2001, 13:24