Vater vor den Ämtern verschweigen...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater vor den Ämtern verschweigen...

Guten Abend, habe folgende Frage: bin von einem verheirateten Mann schwanger, der offiziell nicht Vater sein will/kann. Habe irgendwo gelesen, dass ich das Recht habe den Vater bei den Ämtern nicht zu nennen (ohne Verlust meiner Ansprüche), wenn eine Familie dadurch gefährdet wäre. Ist das Richtig? Möchte ihn als Vater nirgends angeben. Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG Katinka295

Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 22:21



Antwort auf: Vater vor den Ämtern verschweigen...

HAllo, nach meinem Wissen ist es nicht möglich, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn man den Vater verschweigt, da der Staat nur zweitrangig leistet. Es gab aber auch schon Forumsbesucherinnen, die trotzdem Leistungen bezogen haben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2007



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Hm... ich sehe das so: er hat Schiß, daß seine Frau das rauskriegt und deshalb sollst du ihn nicht angeben, richtig? Das reicht hoffentlich nicht. Unter "Gefährdung" verstehe ich was andres. Denn: die Soziale Gemeinschaft soll ggf. für Dich aufkommen, nur weil er nicht dazu steht, daß er mit Dir im Bett war? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 23:45



Antwort auf: Vater vor den Ämtern verschweigen...

hallo, also ne gefährdung kann ich nicht feststellen. ich bin mit meinem kind ins frauenhaus geflüchtet und anschl.umgezogen. habe das AA gewechselt.die wollten natürlcih den namen des KV haben. selbst bei der gefährdung tritt nicht automatisch diese härtefallregelung ein. wenn du den namen den vaters nicht nennen willst ist das dein gutes recht. aber dann bekommst du vom amt kein geld für dich und dein kind. weil er die ersten jahre unterhaltspflichtig dir gegenüber ist. ich denke deine chancen sind minimal um nicht zu sagen verschwinden gering. bei uns ist die gefährdung gegeben aber selbst da war es ein harter kampf. gruss annette

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 09:46



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Du kannst angeben: Vater unbekannt. Dann bekommst du von der Unterhaltsvorschusskasse Geld. Kenne einen ähnlich gelagerten Fall wie dich. Die gibt auch an, Vater unbekannt, und keiner fragt weiter nach. Gruß Arlett

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 14:34



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die zahlen nur UHV wenn sie es sich vom vater das geld wiederholen können bzw. sie aussicht besteht.bei vater unbekannt gibts def. kein geld. gibt man einen namen an und die finden den vater nicht sieht der fall et3was anders aus. aber mit vater unbekannt gehts nicht. hab mit mehreren stellen und Anwälten diesbezügl. gesprochen. bei uns war das leben in gefahr und die haben sich quer gestellt.bei vater unbekannt gibts keinen unterhaltsvorschuss. da bin ich mir sicher. von der moralischen seite mal abgesehen. was sagt sie ihrem kind später mal "du dein vater war verheiratet deswegen steht kein name da drinnen" gruss annette

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 15:20



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Also meine Frage ging eigentlich nur darum ob es diesen Passus irgendwo gibt oder ob ich da was verwechsel...Wenn es reicht das ich sage der Vater ist unbekannt und díe Ämter lassen mich dann in Ruhe, ist mir ja auch geholfen. Hab nicht vor irgendwelche Unterhaltsansprüche geltend zu machen... Moralisch könnt ihr mir natürlich an den Kopf werfen was ihr wollt...Ändert nur nichts mehr an der Situation...

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 20:32



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es gibt einen passus das du eine mitwirkpflicht hast. wenn du diese mitwirkpflicht verweigerst oder aus anderen gründen den namen nicht nennen kannst (eben weil vater unbekannt)dann kürzt die arge dir zumindest die 127 euro weg das als unterhaltsvorschuss gilt. klingt etwas kompliziert aber ich hab mich da auch durchgewurschtelt. bzw ich musste die arge macht meldung an die uhv und die schreiben dich an. kannst du aus welchen gründen auch immer den KV nicht benennen wird dir die leistung (den § hab ich auch irgendwo) von mind 127 € (ist der uhv) gekürzt. so haben es mir ein anwalt, mein sachbearbeiterin der arge und deren Teamleiterin bestätigt. kannst du monatl. dann mit 127 € weniger leben dann musst du dir keinen kopf machen. aber um einen besuch bei der UHVK und unangenehmen fragen wirst du nicht herum kommen. einen passus wo du auskunft verweigerst bzw nichts sagen brauchst den gibt es nicht. eher im umgekehrten sinne das du die mitwirkpflicht hast. geh doch zum anwalt. da ich mal annehme das du von der arge geld bekommst kannst du dir einen schein holen und das ist dann für dich (sofern du das niedrige einkommen hast)umsonst. vielleicht weiss der ja mehr. gruss annette

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 21:21



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Also bisher hab ich kein Anspruch auf Geld von der Arge. Bin voll berufstätig und gehe ganz normal in den Mutterschutz und dann in die Elternzeit mit 14 Monaten Elterngeld. Danach geht es dann normal weiter mit arbeiten und bin finanziell unabhängig, daher werde ich auch kein UHV beantragen. na werd vllt. wirklich mal mit einem Anwalt bzw. einer Beratungsstelle mich zusammen setzen. Danke. Gruß Katrin

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 21:33



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dann erkläre mal genau welche ansprüche du damit genau meinst

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 21:37



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das bezog sich auf das was ich irgendwann gelesen habe. Mich hat gestern nur beim Ausfüllen der ganzen Anträge gewundert das dort nur davon ausgegangen wird, das man mit dem Kinds-Vater zusammenlebt... Aber die Mitwirkungspflicht gilt ja nur für den UHV und nicht wie ich annahm auch fürs Elterngeld. Das Elterngeld steht ja jedem zu, hatte da was durcheinander gebracht. Dachte auch das wäre abhängig davon ob ich den Vater nenne oder nicht. Habe es gerade den Artikel wieder gefunden, den ich meine. Hat sich also erledigt... Trotzdem Danke...

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 21:57



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ja das elterngeld steht jedem zu egal ob da nen name vom KV auf der geburkunde steht oder nciht. ausser bei ALG I u II und UHV etc. aber das elterngeld steht dir so oder so zu. gruss annette

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 22:01



Antwort auf: Vater vor den Ämtern verschweigen...

Das ist kein Käse. Eine Freundin von mir lebt von Hartz-VI, ihr Freund (und Kindesvater) ebenfalls. Sie leben nicht in einer gemeinsamen Wohnung. Da er nicht unterhaltsfähig ist, hat sie beim Amt "Vater unbekannt" angegeben und bekommt nunmehr den Unterhalt vom Amt und die können sich ihn nicht wiederholen. Der Unterhaltsvorschuss wid lediglich aufs Hartz-IV angerechnet. Gruß Arlett

Mitglied inaktiv - 09.04.2007, 08:47



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...wie wenig Interesse manche Eltern an ihren Kindern haben. Mit "Vater unbekannt" muß das Kind ein Leben lang fertig werden - das weiß auch die Mutter und verschweigt ihn absichtlich! Abgesehen davon hat der leibliche Vater so nicht ein Fitzelchen Recht an seinem Kind - und das auch nicht an ihm! Ist das den Eltern dermaßen egal? Denken die wirklich ausschließlich an ihren Geldbeutel und lassen die Seele des Kindes außen vor?

Mitglied inaktiv - 09.04.2007, 12:39