Frage: Vater-Kind-Kur

Liebe Frau Bader, haben heute erneut eine Ablehnung unserer Krankenkasse betreffend eine Vater-Kind-Kur erhalten (Begründung: die psychische Belastung des Vaters sei nicht ersichtlich). Die Sachbearbeiterin sagte uns, wir sollten erneut Widerspruch einlegen, doch ein weiteres ärztliches Attest sei sinnlos und dass wir nach erneuter Ablehnung nur Klagen könnten. Wissen Sie oder andere Leser dieses Forums vielleicht Näheres über das Prozedere (habe den Eindruck, dass bei den Ablehnungen recht willkürlich verfahren wird und wer kann schon beurteilen, ob eine Belastung gegeben ist, wenn man dies nur brieflich schildern soll? Papier ist ja sehr geduldig - dann würde ja nur der berücksichtigt, der seine Situation in den schwärzesten Farben schildern kann?!) oder haben ähnlicher Erfahrungen gemacht? Wir sind vor allem so ratlos, weil mein Mann und auch unser Sohn dringend eine Kur bräuchten (wurde von den entsprechenden Ärzten auch bescheinigt) und wir andererseits so viele Mütter kennen, die ohne Probleme eine solche Kur erhalten haben - macht die Kasse da vielleicht Unterschiede zwischen Hausfrauen und Hausmänenrn? Würde mich über zahlreiche Tipps etc. sehr freuen. Danke im voraus Margret

Mitglied inaktiv - 16.10.2001, 11:00



Antwort auf: Vater-Kind-Kur

Liebe Margrat, Erholungsbedürftige Mütter haben gegenüber der Krankenversicherung Anspruch auf eine Müttergenesungskur (§ 41 SGB V). Sie brauchen die Zustimmung des Medizinischen Dienstes der Versicherung. Die Kassen zahlen in der Regel nur einen Zuschuss, obwohl sie auch die vollen Kosten übernehmen können (§ 24 Abs. 1 SGB V). Dann müssen Sie den Restbetrag als "erforderliche Erholungskur" nach § 36 Abs. 2 BSHG (BVerwGE 79, S. 356) vom SHT erhalten. Ich weiß jetzt nicht genau, in wie weit dies auch für Väter gibt, habe aber eine entsprechende Seite gefunden:http://www.kur.org/aerzte/downloads/fachkonzepte/vaterkind.PDF Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2001