Nachdem ich bis zum 1.Geburtstag meines Sohnes Elterngeld erhalten habe, bin ich bis zur Beendigung der Elternzeit und Wiederaufname meiner beruflichen Tätigkeit (noch weitere 6 Monate) ohne Einkommen. Mein Partner (nicht verheiratet) verdient als Leiharbeiter nur gering. Wir haben eine weitere Tochter. Besteht die Möglichkeit bei der Arge aufgrund des geringen Familieneinkommens eine Unterstützung zu beantragen ? Welchen Sparerfreibetrag dürfen wir als Familie oder pro Person haben ?
Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 22:16