Hallo Frau Bader,
in 3 Wochen sind wir ein 4Personen Haushalt. Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe für die er unterhaltspflichtig ist. Wir haben bis jetzt noch nie was gezahlt, da mein Mann keine Arbeit hatte. Nun hat er eine reele Chance auf eine Festeinstellung, wo er ca 1500 netto verdienen wird, plus Kindergeld und Erziehungsgeld. Mich würde interessieren, wieviel unser Selbstbehalt bei 4 Personen ist. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 11:31
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Unterhaltsverpflichtung
Hallo,
das kann man so pauschal nicht sagen. Grober Anhaltspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle-ganz rechte Spalte!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2009
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Unterhaltsverpflichtung
Ich denke mal, da gibt es noch einen Unterschied...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 13:46
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Unterhaltsverpflichtung
sind beide von ihm
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 19:46
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Unterhaltsverpflichtung
Diese Tabelle verstehe ich leider überhaupt nicht :-(
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 19:48
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Unterhaltsverpflichtung
Nun, ich sehe:
bald 4 unterhaltsberechtigte Kinder sowie eine unterhaltsberechtigte Mutter.
Das wird ein sog "Mangelfall" und der ist schwierig zu berechnen.
Wenn es dir schon schwerfällt die Düsseldorfer tabelle zu verstehen, dann wird es beim Mangelfall (also das Eikommen reicht nicht für alle Unterhaltsberechtigten voll aus) noch schwieriger...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 00:14