Frage: Unterhaltsverpflichtung

Hallo Frau Bader, in 3 Wochen sind wir ein 4Personen Haushalt. Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe für die er unterhaltspflichtig ist. Wir haben bis jetzt noch nie was gezahlt, da mein Mann keine Arbeit hatte. Nun hat er eine reele Chance auf eine Festeinstellung, wo er ca 1500 netto verdienen wird, plus Kindergeld und Erziehungsgeld. Mich würde interessieren, wieviel unser Selbstbehalt bei 4 Personen ist. Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 11:31



Antwort auf: Unterhaltsverpflichtung

Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. Grober Anhaltspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle-ganz rechte Spalte! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2009



Antwort auf: Unterhaltsverpflichtung

Ich denke mal, da gibt es noch einen Unterschied... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 13:46



Antwort auf: Unterhaltsverpflichtung

sind beide von ihm

Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 19:46



Antwort auf: Unterhaltsverpflichtung

Diese Tabelle verstehe ich leider überhaupt nicht :-(

Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 19:48



Antwort auf: Unterhaltsverpflichtung

Nun, ich sehe: bald 4 unterhaltsberechtigte Kinder sowie eine unterhaltsberechtigte Mutter. Das wird ein sog "Mangelfall" und der ist schwierig zu berechnen. Wenn es dir schon schwerfällt die Düsseldorfer tabelle zu verstehen, dann wird es beim Mangelfall (also das Eikommen reicht nicht für alle Unterhaltsberechtigten voll aus) noch schwieriger... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 00:14