Unterhaltsregelung für 13-jährigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsregelung für 13-jährigen

Hallo Frau Bader, mit folgender Frage richte ich mich an Sie. Mein Stiefsohn wohnt nach acht Jahren nun bei seinem Vater - er hat viele Jahre studiert und promoviert nun. Wir haben erst seit einem Jahr Unterhaltsforderungen an ihn gerichtet. Wir haben noch zwei kleine Kinder, sind nicht verheiratet. Meine Freundin arbeitet und verdient nur knappe 700,00€. Im sozialen Bereich bin ich auch nicht übermäßig bezahlt. Wir haben mit ihm ausgemacht, dass wir Prüfen lassen was wir zahlen müssen. Er hingegen fordert von uns 320,00€. 200€ für den Unterhalt und 120,00 die er benutzt um den von ihm angefallenen Unterhaltsvorschuss zu begleichen. Ist es nicht so, dass er eigentlich nur Unterhaltvorschuss beziehen kann, da meine Freundin geringeverdienerin ist - zählt auch mein Gehalt mit rein. Rr fordert uns auf, die Kinder in eine Ganztageskrippe zu bringen, damit Sie mehr verdient.

von Vocal am 14.01.2013, 10:57



Antwort auf: Unterhaltsregelung für 13-jährigen

Hallo, man ist nur leiblich verwandten Person gegenüber unterhaltsverpflichtet, deshalb zählt nur das Einkommen der Mutter. Ob sie eine Erwerbsobliegenheit hat und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist, kann nur ein Kollege vor Ort klären. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2013



Antwort auf: Unterhaltsregelung für 13-jährigen

Eure gemeinsamen Kinder sind auch unterhaltsberechtigt. Das bedeutet dass ihr minimales Einkommen auf 3 Unterhaltsberechtigte geht. Und sie ist a schon unterm Selbstbehalt. Sicherlich sollte sie auf Dauer sehen, dass sie mehr verdient, und auch Du könntest was beisteuern vielleicht ? Der Vater soll eine Beistandschaft beim Jugendamt machen ( er muss das einrichten ) , und dann wird Deine Freundin aufgefordert ihre Finanzen offen zu legen.Sie wird nicht zahlen können. Allerdings wird er keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, das Kind ist über 12. Er hat selbst nie gezahlt ? Wiegt sich zwar nicht auf, aber schon fies nie zu zahlen und dann nun gleich Forderungen zu stellen.

von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 11:41



Antwort auf: Unterhaltsregelung für 13-jährigen

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat die Kindsmutter bis vor einem Jahr keinen Kindesunterhalt gefordert (sondern sich mit Unterhaltsvorschuss begnügt, der mit 12 Jahren auslief)? Wenn das so ist, dann steht ihr für die Zeit davor auch kein Unterhalt rückwirkend zu, denn Unterhalt gibt es erst ab dem Forderungszeitpunkt. Der Kindsvater will aber nun von der Mutter Unterhalt haben? Das ist völlig berechtigt, wenn auch nicht die feine Art. Gibt es eine Beistandschaft beim Jugendamt für das Kind? Die können die Höhe des Unterhaltsanspruchs ausrechnen. Er kann das nicht alleine festlegen. Die 120 Euro für die Rückzahlung seiner Schulden beim JA sind natürlich der größte Witz - für seine Schulden muss er selber einstehen und kann sie nicht an die Mutter weitergeben. Und ja, der Kindsvater hat prinzipiell recht damit, dass die Mutter eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat und versuchen muss, ihr Einkommen zu erhöhen um ihr Kind ernähren zu können.

von Pamo am 14.01.2013, 14:02



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Hallo, danke zunächst für das Geschriebene! Natürlich kann und wird meine Freundin mehr arbeiten, zur zeit sind die zwei anderen Kinder erst 3,5 und 5 Jahre alt. der KV ist kein Jugendlicher mehr sondern Absolvent eines Studiuums und wir denken dass er nach über acht Jahren der pers. Weiterentwicklung nun arbeiten sollte und nicht "nur" technischer Ass. an der Uni. Wir würden gerne eine Regelung finden, das Kind kostet auch hier Geld daher werden wir sicherlich zahlen. Wir wollen uns nur nicht erpressen lassen. Wir mussten das Kind zu ihm gehen lassen da er uns garantiert hat, die Betreuungszeiten einzuhalten. Heisst er ist ab 15.00 Uhr daheim. leider ist es jetzt so, dass er von dem nichts mehr wissen möchte und i.d.R. schlägt er abends zwischen 18.00 und 21.00 Uhr daheim auf. Das Kind findet dass natürlich super.

von Vocal am 14.01.2013, 15:39



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Klar ist es mies dass er nie gezahlt hat. Hat Deine Freundin denn alle Wege beschritten um ihn zum zahlen zu bringen ? Jetzt aktuell ist seine Stellung aber total egal, das Kind lebt bei ihm, dem Kind ! steht der Unterhalt zu, egal was der Vater verdient nun. Von daher : auf nix eingehen, eigenen Anwalt bemühen der es ausrechnet. Eure Kinder sind keine Babys mehr und Du bist ja auch noch da. Wieviele Stunden in der Woche arbeitet Deine Freundin denn nun ?

von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 15:50



Antwort auf: Unterhaltsregelung für 13-jährigen

Eer hat das Abi nachgeholt und studiert. Wir haben ihn nie zu einer Zahlung aufgefordert - allerdings hat er vor einem Jahr einen Anwalt bemüht das Kind zu sich zu holen. naja, da haben wir dann auch Unterhalt eingefordert. Meine Freundin arbeitet 25% in einem Krankenhaus. Sie wird bald mehr arbeiten, genauso aber können wir sagen er kann das auch tun. Naja wie auch immer - den Anwalt haben wir eingeschaltet.

von Vocal am 14.01.2013, 15:55



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Du hast einen Denkfehler. Es ist nicht seine Schuld dass ihr nie Unterhalt gefordert habt ! Ihr habt die Rechte des Kindes nicht vertreten. Warum soll er denn jetzt mehr arbeiten ? Selbst wenn er nun 8 000 € im Monat netto hat, so hat das Kind nun einen Anspruch gegenüber der Mutter ! Für die "Kosten" bei Euch wird vom Regelsatz das halbe Kindergeld abgezogen. Sorry, klar ist das emotional alles doof und unfair, aber vor Gericht zählt das Gesetz und keine Emotionen.

von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 16:06



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Zur Kernfrage zurück : Seine Forderungen sind so natürlich nicht haltbar. Sagt ihm geht nicht, er möge eine Beistandschaft beim Jugendamt machen und die rechnen das dann aus. Und lasst bitte bitte den Jungen da raus, er kann da nichts für. Vielleicht kommt er in einem Jahr wieder zurück, wenn er merkt dass Familie und Regeln doch besser sind als auf sich gestellt zu sein. Das muss er aber alleine rausfinden, solange keine Dramen da passieren.

von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 16:11