Frage: Unterhaltsrecht

Hallo, ich bin in der 28. Woche schwanger und habe vor einer Woche erfahren, dass mein Lebensgefährte vor drei Wochen Vater geworden ist. Dieses Kind entstammt einer Affaire und der Vaterschaftstest hat die Vaterschaft eindeutig bestätigt. Ich habe mich von meinem Partner getrennt, da ich zurzeit mit der Situation nicht zurecht komme. Im Netz und bei Behörden habe ich mich über die Unterhaltsrechte für mich und mein Kind informiert. Leider sind die Aussagen so unterschiedlich und teilweise schwammig, dass ich mittlerweile überhaupt nicht mehr einschätzen kann was in den nächsten Monaten auf mich zukommen wird. Die andere Frau ist 20 Jahre alt. Sie hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und noch nie gearbeitet und bezieht vom Job-Center Unterstützung zum Lebensunterhalt. Sie ist afrikanischer Abstammung und hat während der 3 monatigen Affaire mit meinem Partner, absichtlich die Verhütungsmittel manipuliert. Nachdem mein Partner dies festgestellt hat, hat er umgehend die Affaire beendet. Ich wusste jedoch bisher nichts davon. Lt. Aussage dieser Frau, dient das Kind allein dafür, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die Ansprüche die sie jedoch noch zusätzlich an uns stellt, sind für mich nicht mehr tragbar. Ich habe gearbeitet mein eigenes Geld verdient und möchte nach der Geburt 1 Jahr zu Hause bleiben. Ich habe geplant, mein Kind ab dem 1. Lebensjahr in die Kita zu bringen, um stundenweise wieder in meinem Job einsteigen zu können. In der Partnerschaft war die Planung recht einfach, auch unser gemeinsames Einkommen war gesichert und die Betreuung des Kindes. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich überhaupt, finanziell über die Runden kommen werde. Durch den Umzug in eine größere Wohnung und die Anschaffung fürs Kind sind meine Ersparnisse so gut wie aufgebraucht. Man teilte mir mit, dass die andere Frau Anspruch auf Unterhaltsleistungen für sich in Höhe von 770 Euro und für das Kind in Höhe von ca. 273 Euro hat. Anspruchsrecht wäre dadurch gerechtfertigt, da sie nie gearbeitet hat und vom Job-Center lebt. Wenn mein ehemaliger Lebensgefährte wirklich diese Summen zahlen muss, dann bleibt ihm zum Leben nur der rechtlich zu verbleibende Teil von 1050 Euro übrig. Mir ist bekannt, dass Kinder immer vorrangig berücksichtigt werden und mein Kind zumindest der Kindesunterhalt zusteht. Ist es richtig, dass mir kein Unterhaltsgeld zusteht weil ich einer Tätigkeit nachgegangen bin und nicht unter dem Sozialsatz gelegen haben mit meinem Gehalt? Steht mir wirklich kein Unterhaltsgeld zu, für die Zeit in der ich mich in Elternzeit befinde? Wenn mir Unterhaltsgeld zusteht, wie kann ich meinen Anspruch geltend machen? Für mich bricht gerade eine Welt zusammen. Ich möchte für mein Kind ein ruhiges und entspanntes zu Hause schaffen. Nur habe ich jetzt Angst finanziell in ein tiefes Loch zu rutschen unter dem meine Kind leiden muss. Ich habe nie Gelder von Ämtern und Behörden erhalten und möchte dies auch zukünftig nicht. Viele Grüße Laura

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 07:49



Antwort auf: Unterhaltsrecht

Hallo, das ist ja eine üble Geschichte. Ihnen und dem Baby stehen auch Unterhaltsansprüche zu. Am besten lassen Sie diese von einem Kollegen vor Ort ausrechnen. Sie können, falls Sie nicht soviel verdienen, versuchen, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu bekommen. Dann müssen Sie nur die Schutzgebühr von 10 € zahlen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2011



Antwort auf: Unterhaltsrecht

Hallo,erstmal tut es mir sehr leid was dir pasiert ist. Dir steht genau so uh zu wie der anderen frau auch. Der uh muss neu berechnet werden wenn euer kind da ist,erstmal werden die kinder bedient und wenn was über bleibt wird es zwischen den frauen aufgeteilt,der selbstbehalt einer frau gegenüber liegt bei 1050 euro.

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 08:37



Antwort auf: Unterhaltsrecht

Hallo, vielen Dank. Wenn die Unterhaltszahlung wirklich zwischen uns aufgeteilt wird, dann werde ich das erste Jahr auf jeden Fall allein schaffen. LG Laura3610

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 09:42



Antwort auf: Unterhaltsrecht

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich werde mich in den nächsten Tagen um einen Rechtsbeistand bemühen. Sie haben mir auf jeden Fall schon weitergeholfen und ich bin ein wenig beruhigter, was die Aussicht meiner Zukunft betrifft. Lieben Gruß Laura

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 09:43



Antwort auf: Unterhaltsrecht

oT

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2011