Frage: Unterhaltsrecht

Hallo Frau Bader, mein LG -der sich zur Zeit noch im Trennungsjahr befindet- und ich haben einen gemeinsamen Sohn, 2 Monate alt. Mein LG hat noch zwei weitere Kinder aus seiner Ehe, ein Kind ist volljährig, das andere 16 Jahre alt und in der Ausbildung. Zur Zeit zahlt er für die beiden Kinder und seine Frau Unterhalt. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass er nach dem Trennungsjahr nur noch für seine Kinder aber nicht mehr für seine Frau aufkommen muss. Sie wird auch ab Januar wieder einer Vollzeitstelle nachgehen (bisher nur auf 400 Euro Basis), ihr neues Einkommen wird ungefähr der Höhe des bisherigen Unterhalts entsprechen. Sie sagt aber dass sie weiterhin Unterhalt von ihrem Mann verlange, das es sich um eine Langzeitehe handele und sie durch die Kindererziehung ihren Karrierechancen nicht nachgehen konnte und somit ein geringeres Einkommen hat. Ist dies so? Für uns wäre eine Antwort sehr wichtig da wir vorne und hinten mit dem uns zur Verfügung stehenden Geld nicht auskommen. Danke für Ihre Antwort! Hippi2

Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 08:15



Antwort auf: Unterhaltsrecht

Hallo, das ist ein Fall, wo ein Kollege vor ort anhand der einzelnen Punkte drüberschauen muss. Pauschal kann man es nicht sagen, zumal sich nach der Unterhaltsreform 2008 einiges neu zum NAchteil der ersten Frau ergibt. Es muss genau ausgerechnet werden, wer wieviel bekommt-das ist auch für die gemeinsame Zukunft wesentlich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2008