Frage: Unterhaltspfändung!

Nachdem mein Ex ja nun den Unterhalt für die kommenden 6 Monate einbehalten will, habe ich nun eine Frage. Welche Möglichkeiten habe ich ihn zum zahlen zu zwingen und wie läuft eine Unterhaltspfändung ab. Unterhalt ist weder tituliert, noch gerichtlich geregelt- nur von Anwalt zu Anwalt. Viele Grüße Maike

Mitglied inaktiv - 30.03.2007, 12:39



Antwort auf: Unterhaltspfändung!

Hallo, das kommt auf doe Regelung zwischen den RAs an. Im Zweifel eine Klage/ EA machen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2007