Frage: Unterhaltschuld

Hallo Frau Bader, jetzt muss ich sie nochmal fragen wegen der unterhaltschuld mein Ex hätte laut gericht im Mai das erste mal 100 euro übeweisen müssn (gesamtschuld 6000). Hat er nicht getan. Ich wette diesen monat kommt auch nichts. Er wurde vom gericht auf 3 monate bewährung verurteilt. und soll jeden monat 100 euro an mich zahlen, ab Mai. Ist es am besten wenn ich zum anwalt gehe (noch habe ich keinen). Oder soll ich mich an seine bewährungshelferin wenden? liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 10:55



Antwort auf: Unterhaltschuld

Hallo, haben Sie einen Titel (=Gerichtsurteil)? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2009



Antwort auf: Unterhaltschuld

Ja, ich habe das schreiben vom gericht hier liegen, auch sonstige schreiben wegen Unterhalt.

Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 14:00



Antwort auf: Unterhaltschuld

Hallo, hat er denn das Geld? Oder liegt er mit seinen Einkünften unter der Pfändungsfreigrenze? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2009