Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal eine oder mehrere Fragen wegen der Unterhaltsberechnung. Mein Mann hat sich im Februar von mir getrennt. Wir leben bis 01.06. noch in der gleichen Wohnung. Nun habe ich Antrag auf ALG II gestellt. Da diese ja auch die Unterhaltszahlung genannt bekommen möchten, habe ich diese über einen Online Anwalt berechnen lassen. In unserem Fall kommt es zu einer Mangelfallberechnung. Er rechnete einmal mit einer Verteilungsmasse und einmal mit einem Einsatzbetrag. Da beim Einsatzbetrag etwas mehr rauskam haben wir diesen genommen. Dies haben wir dem Arbeitsamt schriftlich (mit Berechnung des Anwalts)mitgeteilt und beide unterschrieben. Diese haben das Schreiben anstandslos akzeptiert. Nun meine Frage: Muss ich die Unterhaltsberechnung an jedem 1.1. eines Jahres neu berechnen? Muss dies auch wieder durch einen Anwalt geschehen oder können wir dies selbst machen? Meine Freundin hat es nämlich ohne Schreiben des Anwalts eingereicht. Eine Freundin meinte, man nimmt dann am 01.01.2007 das Bruttojahresgehalt aus 2006. Aber ab 01.01.2007 bekommt er doch dann eine andere Lohnsteuerklasse und verdient somit auch weniger (von 3 mit 1 Kind auf 1 mit einem halben Kind) Wie verhält es sich mit dem Trennungsjahr? Muss man das einreichen? Wann kann/muss ich die Scheidung einreichen? Wie teuer wird ungefähr eine Scheidung für mich sein. (Gehe ab 01.8.2007 wahrscheinlich wieder Vollzeit arbeiten) Bekomme ich dafür auch irgendeinen Zuschuss? Ich hoffe , dass Sie mir weiterhelfen können und danke Ihnen schon jetzt recht herzlich. MfG Angela mit Chris-Luca *21.07.2004
Mitglied inaktiv - 12.03.2006, 13:55