Unterhaltsberechnung/Trennungsjahr/Einreichung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsberechnung/Trennungsjahr/Einreichung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal eine oder mehrere Fragen wegen der Unterhaltsberechnung. Mein Mann hat sich im Februar von mir getrennt. Wir leben bis 01.06. noch in der gleichen Wohnung. Nun habe ich Antrag auf ALG II gestellt. Da diese ja auch die Unterhaltszahlung genannt bekommen möchten, habe ich diese über einen Online Anwalt berechnen lassen. In unserem Fall kommt es zu einer Mangelfallberechnung. Er rechnete einmal mit einer Verteilungsmasse und einmal mit einem Einsatzbetrag. Da beim Einsatzbetrag etwas mehr rauskam haben wir diesen genommen. Dies haben wir dem Arbeitsamt schriftlich (mit Berechnung des Anwalts)mitgeteilt und beide unterschrieben. Diese haben das Schreiben anstandslos akzeptiert. Nun meine Frage: Muss ich die Unterhaltsberechnung an jedem 1.1. eines Jahres neu berechnen? Muss dies auch wieder durch einen Anwalt geschehen oder können wir dies selbst machen? Meine Freundin hat es nämlich ohne Schreiben des Anwalts eingereicht. Eine Freundin meinte, man nimmt dann am 01.01.2007 das Bruttojahresgehalt aus 2006. Aber ab 01.01.2007 bekommt er doch dann eine andere Lohnsteuerklasse und verdient somit auch weniger (von 3 mit 1 Kind auf 1 mit einem halben Kind) Wie verhält es sich mit dem Trennungsjahr? Muss man das einreichen? Wann kann/muss ich die Scheidung einreichen? Wie teuer wird ungefähr eine Scheidung für mich sein. (Gehe ab 01.8.2007 wahrscheinlich wieder Vollzeit arbeiten) Bekomme ich dafür auch irgendeinen Zuschuss? Ich hoffe , dass Sie mir weiterhelfen können und danke Ihnen schon jetzt recht herzlich. MfG Angela mit Chris-Luca *21.07.2004

Mitglied inaktiv - 12.03.2006, 13:55



Antwort auf: Unterhaltsberechnung/Trennungsjahr/Einreichung

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2006



Antwort auf: Unterhaltsberechnung/Trennungsjahr/Einreichung

Hallo, aber dieser Anwalt würde mich doch nicht vor Gericht vertreten oder? Ich weiß ja nicht mal wo er seine Kanzlei hat, da er es über anwalt.de macht. Und ich zweifle ja nicht seine Aussage an sondern möchte nur wissen wie es für die Zukunft aussieht. Dieser Anwalt würde auch für diese Fragen wieder rund 90 Euro nehmen , nehme ich an.´ Vielleicht ändern Sie ihre Meinung ja doch noch. Denn diesen Anwalt würde ich ja nicht mehr kontaktieren, da wenn es vor Gericht gehen würde , ich jemanden aus dem Ort aufsuchen würde. MfG Angela

Mitglied inaktiv - 13.03.2006, 17:54



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