Frage: unterhalsvorschuss

guten tag, ich habe eine frage bzgl. dem unterhaltsvorschuss bzw. unterhaltsrecht. für unseren sohn(6 jahre) habe ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht und der vater hat das umgangsrecht. unzwar: alle 14 tage von do. nach der schule bis di. zur schule. da ich alle kosten für unseren sohn,( mal abgesehen von den mahlzeiten, die er einnimmt wenn er beim vater ist), allein trage, war ich gezwungen unterhaltsvorschuss zu beantragen. wir hatten uns mal mit dem jugendamt dahingehend geeinigt, dass ich dem vater die hälfte des kindergeldes gebe und wir dann alle kosten teilen. er hat sich nicht daran gehalten. seine anwältin teilte mir mit, dass er zahlungsunfähig sei. dabei verdient er geld, zahlt auch keine miete und hat auto und motorrad. da ich noch zwei kinder aus einer anderen beziehung habe, bin ich auf den unterhaltsvorschuss dringend angewiesen. ich habe ausgerechnet, dass unser sohn 488 std. im monat bei mir ist und 256 std. beim vater. (von 744 std. im gesamten monat) nun bekam ich von der unterhaltsvorschussstelle eine ablehnung mit der begründung, dass unser sohn zu einem drittel vom vater betreut wird und somit für mich eine erhebliche erleichterung der erziehung und berteuung eintritt. selbst wenn die großeltern väterlicherseits das kind betreuen. (denn dort hält sich unser sohn die meiste zeit in der "papazeit" auf, da der vater arbeiten und studieren geht). Ich erwäge jetzt widerspruch zu erheben, denn im brief stand nicht, nach welcher gesetzlichen vorschrift die ablehnung erfolgt ist. ich habe im internet auch nach einer durchführungsverordnung gesucht, aber nix gefunden. kann es sein, dass ich, trotzdem ich für den ganzen untehalt unseres sohnes (wie z.b. :betreuungskosten, bekleidungskosten, kosten für schulmaterial, kosten für den sportverein und dazugehörige bekleidung, kosten für medikamente, schulausflüge, geburtstage, öffentl. verkehrsmittel und versicherungen) allein aufkomme, der vater aus dem schneider ist, nur weil er unseren sohn zu einem drittel betreut? als ich den antrag abgegeben hatte, sagte man mir, dass der vater auf jeden fall unterhaltspflichtig ist, aber somit müsste dann doch auch der unterhaltsvorschuss gewährt werden müssen, oder muss dann erst ein titel gemacht werden??! ach ja, das kindergeld behalte ich natürlich im moment allein ein. vielen dank für ihre hilfe im vorraus!!!!

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 15:58



Antwort auf: unterhalsvorschuss

Hallo, ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen - u dem Vater auch nicht das hälftige KG geben Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2009