Frage: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich werden uns scheiden lassen. Mein Mann meinte letztens zu mir, dass er unseren 4 jährigen Sohn jedes Wochenende von Freitag nach dem Kiga bis einschließlich Sonntag zu such nehmen will. Unser Sohn ist täglich bis 14 Uhr im Kiga. Muss ich dem zustimmen? Wie sind normalerweise die Umgangsregelungen bei Kindergartenkindern? MfG

von sweetymaus85 am 18.03.2019, 21:35



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Hallo, das kommt auf viele Faktoren an. Das Verhältnis beider zueinander. Die Bindung. Grds sagt man, jedes 2. WE und dann evtl. noch einen/ zwei Tage unter der Woche. Aber es gibt keine starre Vorgabe. Im Zweifel hängt es vom JA ab (das das Gericht auch in einer Verhandlung berät). Alles (als erstes) hingehen u den eigenen Standpunkt darstellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2019



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

hi, jedes Wochenende geht schon mal gar nicht, was wird er sicher auch gerichtlich nicht durchgesetzt bekommen. Aber jedes 2. Wochenende, dazu 1 Tag in der Woche und halbe Schließzeiten (später halbe Schulferien) bekommt er sicher. Wenn er das KInd während eures Zusammenlebens intensiv mitbetreut hat dann auch mehr (bis hin zum Wechselmodell). floe

von la-floe am 19.03.2019, 08:15



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Hallo la-floe, jedes 2 Wochenende wäre ja OK für mich. Er arbeitet täglich von 7 bis 17 Uhr und sich ihn 2 Stunden täglich, da unser Sohn um 19 schlafen geht. Und ich bin auch imner die jenige, die ohn schlafen legt. Wechselmodel wäre somit auch gar nicht möglich, da er es gar nicht schaffen würde unseren Sohn zur Kita zu bringen.

von sweetymaus85 am 19.03.2019, 09:24



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hi, wenn du also die komplette Elternzeit gemacht hast und ihn jetzt auch fast ausschließlich alleine versorgst ist das erstmal gut. Wegen den Wochenenden brauchst du dir keine Sorgen zu machen, jedes WE bekommt er mit Sicherheit nicht. Biete ihm jedes 2. WE an von Fr. nach KiTa bis So abend, dazu z.B. Mittwoch jede Woche (entwerder nur nachmittags oder mit Ü und Do zur Kita bringen). floe

von la-floe am 19.03.2019, 09:34



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Er könnte ihn nicht zur Kita bringen... Unser Shn kann frühestens um 7 Uhr in der Kita sein und mein Mann muss um 7 schon arbeiten.

von sweetymaus85 am 19.03.2019, 10:08



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du verstehst nicht....schlag es ihm doch "großzügigerweise" vor. Dann kann er nicht behaupten, du wolltest ihn mit wenig Umgang abspeisen. Und vor allem mach doch nicht sein Problem zu deinem. Du denkst immer noch für ihn, wie er dies und das lösen kann oder nicht schafft. Nicht dein Zoo, nicht deine Affen :-) floe

von la-floe am 19.03.2019, 10:18



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Alles klar! Danke!

von sweetymaus85 am 19.03.2019, 12:02



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Hallo, ich bin bei la-floe: Mach dir nicht seinen Kopf, das ist nicht mehr deine Baustelle! DU wirst Doch auch niocht gefragt wie du Dinge gewuppt bekommst. Oder arbeitest Diu ab sofort Vollzeit? Nein? Warum nicht? Ach... weil das Kind nicht voll betreut ist? … merkst Du was? DU musst ab sofort für Dich sorgen, steckst aber (immer noch) zurück weil der Vater das nicht tut. Verstehst Du? Deine Sichtweise sollte sich ändern. Davon aber ab: Ich verstehe den Vater dass er seinem Sohn soviel Zeit wie möglich geben will. Aber eurem Kind steht auch Wochenende mit dir zu. Also teilt man sich eben die Wochenenden. NIEMAND verwehrt ihm sein Kind, er kann gerne auch die sonstige Betreuung hälftig übernehmen. Ach? Will er nicht`? Tja... Rosinenpicken (=nur Wochenende) geht eben nicht... Biete ihm viel Umgang an, das ist wichtig fürs Kind, wenn er das nicht kann/will, dann ist das nicht Dein Thema. LG D

von desireekk am 19.03.2019, 12:06



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Auch Wechselmodell ginge grundsätzlich. Genau wie du Job und Alltag neu ordnen muss, kann es der Vater auch machen. Er könnte zb auch mit dem AG reden wegen andere Arbeitszeiten. Dann würde dein Argument mit nicht zum kiga bringen können schon wegfallen. Deshalb, schlage ihm eine Alternative vor, klärt das in Ruhe und testet was für alle das beste ist. Gleich blocken geht nicht, will nicht, das kann nicht im Interesse eures Kindes sein. Das alleine zählt aber.

von Felica am 19.03.2019, 12:19



Antwort auf: Ungangsrecht 4 jähriges Kind

Das Wechselmodell waere ja auch nicht unbedingt im Sinne des Kindes. Ich wuerde dem Vater "großzügig" einen Tag unter der Woche und jedes zweite Wochenende anbieten. Wie er das unter der Woche schafft, ist sein Problem. Ich versteh den Vater in gewisser Weise schon. Mein Mann wollte seinen Sohn nach der Trennung auch jedes Wochenende. Seine Begründung war auch, dass er ja arbeiten muesse. Er haette auch nie Stunden reduziert. Allerdings will natürlich die Mutter nicht nur Alltagsstress sondern auch mal ihr Kind am Wochenende. Ich wuerde mich auch mit Händen und Füßen wehren.

von Finale am 19.03.2019, 15:01