Liebe Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Zur Zeit habe ich Problem mit meiner Rechtsanwältin die mich in einer Angelegenheit bezüglich eines Verkehrsunfalls vertritt. Bei diesem Unfall Anfang August erltt mein damals 3-jähriger Sohn ein beidseitiges Monokelhämatom, eine Stirnplatzwunde sowie eine Gehirnerschütterung, wobei sie bei der Versicherung wegen dem Schmerzengeld nur eine Schädelprellung angab da es ihrer Ansicht nach das gleiche wäre. Die ganze Geschichte zieht sich nun seit August hin und bisher ist trotz eindeutiger Schuld des Unfallgegners auf noch nichts passiert außer das meine Anwältin meint mein Sohn würde in etwa 500Euro Schmerzengeld erhalten. Da ich ihr nicht so ganz vertaue möchte ich gern in Erfahrung bringen, woran man den Schmerzensgeld betrag festlegt. Zum Glück ging es meinem Sohn recht schnell wieder besser aber er war über eine Woche recht eingeschränkt und ich möchte schon gern wissen ob die angesetzte Summe angemessen ist. Vielen lieben Dank im Vorraus
Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 17:13