Und schon wieder Urlaubsberechnung und -ansprüche

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Und schon wieder Urlaubsberechnung und -ansprüche

Hallo Frau Bader, ich habe am 16.4. ET und möchte direkt nach dem Mutterschutz EU nehmen und 19 Stunden arbeiten. Jetzt werde ich vor dem Mutterschutz nicht vollständig meinen Urlaub nehmen, da ich ihn eigentlich danach viel besser gebrauchen kann und jetzt auch zu viel zu tun ist. Bis wann hätte ich dann Urlaubsanspruch auf volle Tage (Mai, da Mutterschutz Mitte Juni endet)? Was ist, wenn ich diese vollen Tage im Anschluss direkt an den Mutterschutz nehme? Hat man die Chance, quasi den Erziehungsurlaub im Anschluss an diesen Urlaub zu nehmen, so dass ich dementsprechend noch etwas länger volles Gehalt bekäme? Oder ist es einfach Pech und vorher 1 Woche volltags Urlaub ist nachher 1 Woche halbtags Urlaub und direkt nach dem Mutterschutz startet das halbe Gehalt? Vielen Dank für Ihre Antwort, Nicole P.S.: Entschuldigung, dass es etwas lang geworden ist.

Mitglied inaktiv - 09.01.2002, 19:19



Antwort auf: Und schon wieder Urlaubsberechnung und -ansprüche

Liebe Nicole, Sie können auch erst den Urlaub nehmen und dann EU beantragen. Dann haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf vollen Lohn. Bitte beachten: Antragsfrist ist dann 8 WO. vor Antritt. Ansprücha enstehen auch im Mutterschutz, aber nur für volle Monate. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2002