Frage: Und bei Festgehalt?

Hi! So, abermals die Sache mit den Minus-Std... Mein Chef glaubt`s mir nur,wenn ich`s schriftlich habe. Gibt es einen Gesetzestext o.ä. dazu? Und, wenn ich tatsächlich mit Minus-Std in den Mutterschutz geh, dürfte man mir die Minus-Std vom Festgehalt abziehen? Ich werd nicht nach Std. bezahlt! Danke MfG Ani

Mitglied inaktiv - 04.03.2009, 21:13



Antwort auf: Und bei Festgehalt?

Hallo, am sichersten ist es, wenn Sie zum gewerbeaufsichtsamt gehen u das dort klären - die können dann auch Kontakt zu Ihrem AG aufnehmen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2009