Frage: Umzugsbeihilfe

Hallo, um meine Arbeit nach der Elternzeit wieder aufnehmen zu können muß ich umziehen, damit ich Arbeit und Kindergarten unter einen Hut bekomme. Ich erhalte dadurch Umzugsbeihilfe. Da es für ein Umzugsunternehmen nicht reicht, muß ich es irgendwie alleine organisieren. 1. Wo kann ich nachlesen, für was ich das Geld alles verwenden kann? 2. In der neuen Wohnung ist in der Küche kein Belag und im Bad keine Tapete. Kann ich das Geld auch dafür verwenden? 3. Da ich niemanden in der Nähe habe besteht die Möglichkeit, meine Tochter für ein paar Tage vormittags in die Betreuung zu geben. Kann ich da Geld auch dafür mit verwenden? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 08.03.2007, 23:08



Antwort auf: Umzugsbeihilfe

Hallo, das gehört ja nicht wirklich zum Thema r-u-b und ich kenne mich da nicht aus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2007