Frage: Umgansrecht

Ich hoffe, daß sie mir einen Rat geben können. Ich bin seit März von meinem Mann geschieden, er zahlt keinen Unterhalt für unseren gemeinsamen 2jährigen Sohn. Wir haben beide das Sorgerecht, ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei der Scheidung wurde ihm ein 14 tägiges Besuchsrecht von sa. 12:00 bis Sonntag 17:00 zugesprochen. Er hat ihn seit der Scheidung 2 Wochenenden gesehen, bei denen allerdings alles drunter und drüber ging. ein paar beispiele sind da: er durft mittten in der nacht spielen, da er es ja unbedingt wollte. Oder er trinkt den ganzen tag Cola, obwohl ich gesagt habe das ich es nicht will. Kurz und bündig, er hält sich an die Sachen die ich ihm sage. Die ganzen Wochen über meldet er sich nicht einmal, um nach seinem Sohn zu fragen, veschiebt einfach die Wochenenden, weil er lieber grillen geht, und jetzt habe ich von seinem Anwalt ein schreiben erhalten, daß mein EX-mann das Besuchswochenende ausweiten will. von fr. bis so. abend. damit er auch mal was unternehmen kann. wie kann ich mich dagegen am besten wehren, ohne das es meinem Sohn schadet, er hat unter der Situation schon genug gelitten. Danke im Vorraus

Mitglied inaktiv - 25.05.2001, 20:44



Antwort auf: Umgansrecht

Liebe Karin, hier hilft nur ein Gang zum Jugendamt. Dieses kann die Umstände prüfen und das UImgangsrecht festlegen. Dort kann auch die Frage des Unterhaltes geklärt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2001