Frage: Umgangsärger

Sehr geehrte Frau Bader, ist ein umgangsberechtigter Elternteil zu Regelmäßigkeit verpflichtet? Mein ex Partner möchte am liebsten alle paar Wochen einen Plan für ein paar Wochen machen. Er möchte das Kind zb nicht an Tagen an denen eine bestimmte Sendung läuft oder Konzerten stattfinden. Er findet es absolut selbstverständlich, dass wir das flexibel halten. Er sagte auch, dass er sonst halt einen Babysitter bestellt (Kind ist 1.5 Jahre alt). Ja dann knicke ich ein... das ist doch nicht der Sinn von Umgang? Gibt es rein rechtlich eine Regelung dazu? Kann ich dazu was lesen und ihm zeigen ohne gleich vor Gericht zu gehen. Denn eigentlich sind wir friedlich miteinander. Für mich ist es etwas so wie 'ja wenn ich zufällig Zeit habe bin ich gerne Vater' und ich gebe zu, dass mich das sehr verletzt und für unser Kind traurig macht. Ich würde ihm gerne klar machen, dass er nicht verlangen kann, dass er nur in die Pflicht kommt wenn er gerade Zeit hat...

von karla2020 am 19.02.2020, 21:00



Antwort auf: Umgangsärger

Hallo, wenden Sie sich an das JA und stellen Sie Grundregeln auf. Jedes zweite Wochenende an den und den Tagen von bis. Bei kleinen Kindern kürzer und häufiger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2020



Antwort auf: Umgangsärger

nein. verpflichten kannst du ihn nicht. aber im sinne des kindes, welches ein RECHT auf umgang hat, würde ich das gerichtlich klären lassen.

von mellomania am 19.02.2020, 21:21



Antwort auf: Umgangsärger

Achso ich füge hinzu: es gibt Umgang mehrmals die Woche. Aber halt dann wenn Zeit ist bei ihm. Ein Gericht würde feste Zeiten festlegen oder? Ich hätte schon Angst dass das bisher wirklich ganz gute Elternverhältnis damit im Eimer wäre... Eigentlich ist er nicht völlig uneinsichtig. Ich bräuchte einfach irgendwas faktisch was ihm zeigt, dass das eben nicht normal ist.

von karla2020 am 19.02.2020, 21:37



Antwort auf: Umgangsärger

ich würde das gespräch erneut suchen und ihm mitteilen, dass du es eben gerichtlich klären lässt, sollte er nicht einsichtig sein. wie sieht es mit den ferien aus? halb halb?

von mellomania am 19.02.2020, 21:42



Antwort auf: Umgangsärger

Noch keine Regelung. Ich finde so lange Trennungen noch sehr früh und bin froh wenn er das nicht fordert. Wir sind noch sehr frisch getrennt, ich in Ez und Kind nicht in der Kita. Daher wurde über Ferien noch nicht geredet.

von karla2020 am 19.02.2020, 21:45



Antwort auf: Umgangsärger

ok, danke für die info. kann dich gut verstehen dass du keinen ärger möchtest und hoffst, dass das auch nie der fall sein wird nur wenn sich das jetzt einschleicht, dass er tut und lässt was er möchte wird es früher oder später eben ärger geben, gerade wenn es um die ferien geht. ok, sind noch ein paar jahre aber wenn es halt jetzt schon zu einen lasten geht sozusagen wird es schwer sein, ihn dann umzubewegen mehr tage, auch am stück zu übernehmen.

von mellomania am 19.02.2020, 22:01



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Huhu, ist er denn auch flexibel, wenn Du Wünsche anmeldest? Wenn Du das noch nie getan hast, probiere es doch mal aus. alles Gute

von zweizwerge am 20.02.2020, 05:07



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Aber Eingangs sagst du doch, er möchte alle paar Wochen einen Plan für die folgenden Wochen machen. Das ist dann doch gar nicht, wie "er gerade Zeit hat" sondern eher vorausschauend geplant. Ebenso wie du Termine hast bzw. haben wirst, hat er die auch. Ich sehe da gerade erst mal keine Willkür. Momentan bist du halt zu Hause und wirst nicht so viele Termine haben, an denen du bzw. Kind nicht kann - aber das wird ja noch kommen. Ob Kinderturnen, Arzt, Kita-Veranstaltung oder eben mal ein Termin bei dir. Wenn er jetzt Pläne für zB die nächsten 4 Wochen machen will, kannst du doch da genau so auch deine Pläne mit einbringen.

von cube am 20.02.2020, 07:52



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Hallo, es liest sich so, als würde der Umgang flexibel, aber regelmäßig stattfinden, und ihr habt (noch) ein gutes Verhältnis. Ist nicht böse gemeint, aber ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Dich daran stört? Bist Du verletzt, weil er sich mehr Freiheiten nimmt als Du? Warum bist Du für das Kind traurig? Von außen betrachtet ist das doch eine gute Regelung: Wenn er Papazeit hat, ist er für das Kind da, eben weil ihr das flexibel handhabt. Wünschenswert ist natürlich, dass auch Du mit Flexibilität zum Zuge kommst. Ich glaube, ich würde diese Pläne sammeln, falls Du mal was zum Argumentieren brauchst, aber solange ihr alle drei flexibel seid, würde ich das so laufen lassen. Wenn das Kind in die Betreuung oder Schule kommt und Du wieder arbeiten gehst, wird das doch sowieso anders. Viele Grüße

von Mamamaike am 20.02.2020, 09:00



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ich sehe das aber nicht als flexibel an, wenn er monatspläne möchte. er legt sich nur für ein paar wochen fest, und ändert das dann so ab, wie es für IHN passt. da ist mir nix regelmäßig. er droht ein kindermädchen zu bestellen, sollte die kindsmutter auf fixe tage bestehen. das ist für mich, mit verlaub, alles andre als flexibel. die kindsmutter sagt ja auch nicht ok, vierwochen plan, danach gucken wir weite. er pickt sich die tage raus, an denen keine serien im fernesehen laufen und sie muss den rest abdecken. wenn ihr das als fair und flexibel betrachtet, nun gut.

von mellomania am 20.02.2020, 09:28



Antwort auf: Umgangsärger

Dann holt er einen Babysitter. Ist sein Recht. Mama kann sich dadurch natürlich auch erpressbar machen. Oder man lässt diesen Kampf direkt mal links liegen und sich nicht drauf ein. Wie er den Umgang in seiner zeit gestaltet ist alleine seine Sache, genau wie er ihr nicht vorschreiben darf wie sie ihre Zeit gestaltet. Selbst Mama darf sich ab und zu einen Babysitter leisten und sollte das sogar. Den jetzt ist die Zeit wo man den Plan B angehen sollte für die Zeit wo Mama wieder arbeitet. Nicht erst dann wenn es brennt. Es gibt Kämpfe die lohnen sich auszufechten, es gibt welche die sollte man vermeiden und es gibt welche da kann jeder nur verlieren. Muss aber jeder selbst wissen.

von Felica am 20.02.2020, 09:33



Antwort auf: Umgangsärger

Sonst wird doch immer gesagt, daß die Kinderbetreuung in der Umgangszeit das Problem des Betreuenden Elternteils ist. Genau so ist es doch. Die KM kann doch auch ein Kindermädchen bestellen, für IHRE Betreuungszeit. Ist das dann auch eine Drohung? Eine "Drohung" ist es doch nur, weil die KM das so nicht möchte. Das ist ihr gutes Recht, aber - siehe oben - SEINE Umgangszeit, SEINE Regeln. Wenn sie zum Beispiel findet, das Kind soll nur frisch Gekochtes essen, aber der KV kocht lieber mit Maggi Fix - auch nicht sein Problem, wenn sie sich dann gezwungen sieht, vorsichtshalber für beide zu kochen. Sendungen und Konzerte sind doch absehbar, auch über einen Zeitraum von ein paar Wochen hinaus. Natürlich kann die KM einen festen Plan (zum Beispiel: "Immer mittwochs und samstags, jedes zweite Wochenende auch den Sonntag" - oder was auch immer) erzwingen, notfalls auch gerichtlich - aber dann muß sie mit den Konsequenzen leben. Und die Konsequenz kann sein, daß das Kind dann immer mal wieder von einem Babysitter betreut wird. Sie kann NICHT erzwingen, daß er das Kind die ganze Zeit selber betreut. Wenn sie damit was gewinnt - nur zu. Ich persönlich würde den Spieß umdrehen und einen festen Plan vorgeben - ohne Gericht, aber schriftlich und mit einer definierten Regelung zum Absagen. Okay, auch da muß man mit den Konsequenzen der potentiellen Fremdbetreuung leben. Oder man hofft, daß der KV lieber nach der definierten Regelung absagt, statt die Kosten eine Betreuung zu bezahlen. Dann ist die Sache weitgehend planbar. Wobei ich den Eindruck habe, daß es der KM gar nicht um die Planbarkeit geht, sondern darum, daß der KV das Kind nicht so "behandelt" wie sie es gerne hätte - und das wiederum ist etwas, was man als AE einfach lernen muß.

von Strudelteigteilchen am 20.02.2020, 10:15



Antwort auf: Umgangsärger

Naja, aber umgekehrt scheint es doch dann auch so zu sein, dass sie auf Tage bestehen will, an denen er nicht kann/möchte. Sonst wäre ja kein Babysitter notwendig. Ich finde es müßig darüber zu streiten, wer mehr Recht darauf hat, an bestimmten Tagen lieber nicht zu können oder eben an ganz bestimmte Tagen nur Umgang ermöglichen zu wollen. Schlussendlich tun sich vermutlich beide da nichts. Am Besten dann über JA feste Tage ausmachen - dann braucht keiner mehr diskutieren und sich unfair behandelt fühlen.

von cube am 20.02.2020, 10:20



Antwort auf: Umgangsärger

vom JA oder sonstwem. ich las nur heraus, dass ER sich das recht nimmt zu sagen nö, da kommt die serie ich möchte nicht und sie wollte eben eine regelmäßigkeit haben. ich las heraus, dass ER sich freihält, kurzfristig zu sagen nö und sie mit der tagesmutter erpresst, wenn sie auf den tag besteht. und da sehe ich eben ein ungleichgewicht in punkto fair aufgeteilt. es ist so oder so am besten das regeln zu lassen. und zwar jetzt, bevor dann vakante tage wie ferien und später schule dazukommen. wenn sich das mal eingefahren hat, dass er macht was er will und sie macht mit, wird es schwer, das zu ändern später.

von mellomania am 20.02.2020, 12:14



Antwort auf: Umgangsärger

Aber das kann ihr auch passieren, wenn sie einen Plan für die nächsten 20 Jahre macht. Auch dann kann er in sechs Monaten vor ihr stehen und sagen: "Wir haben zwar vor sechs Monaten ausgemacht, daß ich morgen den Schratz nehme, aber morgen ist ein Konzert und ich habe kurzfristig Karten bekommen. Entweder wir sagen den Umgang morgen ab, oder ich besorge einen Babysitter." Wenn sie dann meint, daß sie das Kind lieber selber betreut, dann hat sie es wieder an der Backe. Das darf sie dann unendlich unfair finden, aber ein noch so langfristiger Plan wird es nicht lösen. (Und irgendwann in zehn Jahren "droht" der KV dann, daß er das Kind unbetreut bei sich daheim an die Playstation läßt, wenn er ins Konzert geht - auch dann hat sie wieder nur die Wahl, das Kind doch wieder selber zu betreuen, also sich erpressen zu lassen, oder einfach damit zu leben, daß der KV in Betreuungsfragen andere Prioritäten hat als sie.) Unfair? Ja, mei.....

von Strudelteigteilchen am 20.02.2020, 14:22



Antwort auf: Umgangsärger

Grundsätzlich soll doch der Umgang mit beiden Eltern das Kindeswohl fördern. Daraus folgt für mich: Umgang soll regelmäßig und verlässlich stattfinden. Einem Kind von 1,5 Jahren ist es noch völlig wurscht ob Papa nun Mittwochs, oder Donnerstags kommt. Idealerweise findet Betreuung durch die Eltern statt, aber jeder Elternteil hat sie Entscheidungshoheit das outzusourcen während der Umgangszeit. Man mag es fragwürdig finden ob ein Kind in der Hierarchie unterhalb einer TV-Serie steht in Zeiten der Aufnahmemöglichkeit, aber mei… Für MICH wäre wichtig dass diese Flexibilität in beide Richtungen funktioniert: Er kann am Donnerstag in 2 Wochen nicht, dafür springt er mal ein wenn die Mama nicht kann, krank ist doer ins Kino will. Das wäre doch ideal wenn getrennte Eltern so hand in hand arbeiten. was übrigens hier bei meinem Mann und seiner Ex genau so funktioniert.... über Jahre schon. Gruss D

von desireekk am 20.02.2020, 15:01