Frage: Ü-Stunden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin in der ambulanten Altenpflege beschäftigt auf 25 StD die Woche . Habe einen 2 Jährigen Sohn. Mein Problem: Ich habe zu viele Überstunden,und habe die letzten 2 Monate fast 74 Ü Stunden gehabt. Habe Steuerklasse 5,mein Mann 3 und mir wurden den letzten Monat 40 und diesen Monat 50 Ü-stunden ausbezahlt. Gut und schön das,mir das bezahlt wird,aber für den Vertrag,den ich mit Ihr habe,komme ich kontinuierlich über mein Pensum.Mehr arbeiten kann ich nicht und möchte ich auch nicht,da ich mit meinem Mann allein ohne Familiennetz im Rücken den Alltag meister. Habe auch schon 3 Mal mit meiner Chefin gesprochen,aber so wie ich es sehe,scheint sie das nicht zu interessieren. Habe jetzt auch erst die Probezeit vorbei! Was kann ich machen,das ich annähernd auch so arbeite,wies in meinem Vertrag steht? Klar,überstunden sind ok,aber nicht ständig so viele. Was für Rechte in der hinsicht habe ich als Arbeitnehmer? Danke nochmal um Ihre Aufmerksamkeit! Liebe grüße Nadine ;-)

Mitglied inaktiv - 25.07.2007, 09:32



Antwort auf: Ü-Stunden

Hallo, Überstunden sollten, außer bei leitenden Angestellten, die Ausnahme bleiben. Wenn Sie eine TZ-Tätigkeit haben u ständig Überstunden leisten, kann das nicht der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien entsprechen. Ich würde deshalb Rücksprache mit dem AG nehmen und darauf hinweisen, dass er eine andere Regelung (weitere An o.ä.) treffen muss). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2007