Frage: Trennungsunterhalt

Hallo, folgender Fall: Verheiratet, 1 Kind, Vater vollverdiener, Mutter in Elternzeit! Nun soll die Trennung stattfinden.. Für das Kind muss der Vater natürlich Unterhalt bezahlen, da dieses bei der Mutter leben wird. Die Mutter fordert nun auch Unterhalt für sich - wir sprechen hier von einem Betrag über 700€! Nun hat die Mutter einiges an Erspartem in der Hinterhand, mehr als der Vater an Vermögen verfügt. Müsste der Vater trotzdem Trennungsunterhalt bezahlen, wenn das Vermögen der Mutter offenkundig gemacht werden würde? Das ganze muss natürlich über einen Anwalt gehen.. Unter welchen Voraussetzungen wird der Anwalt bezahlt? Vielen Dank

von Juli-Mami am 18.10.2018, 19:41



Antwort auf: Trennungsunterhalt

Hallo, ganz grob gesagt: Sein Gehalt - 5%, dann alle Schulden/ Belastungen runter. Dann Kindesunterhalt runter.Dann ihr Einkommen abgezogen. So, vom Rest bekommt sie 3/7. Ihr Erspartes spielt da nur eine Rolle bzgl. der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen). Ein Anwalt wird nach der Höhe des Unterhaltes bezahlt. Da gibt es eine Tabelle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2018



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